Prostitution in Bordellen und Terminwohnungen, der Besuch von Einrichtungen, Swingerklubs oder Ähnlichem sowie sexuelle Dienstleistungen sind in Wiesbaden wieder erlaubt.
Mit der neuen Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) ist seit heute, 25. Juni, die Prostitution in Hessen und damit auch in Wiesbaden wieder erlaubt. Das Gesundheitsamt und das Ordnungsamt stellen daher nach Terminvereinbarung für Damen und Herren Gesundheitsbescheinigungen und Anmeldebescheinigungen aus – die Grundlage, die die Prostituierten benötigen.
„Das Verstecken in Privatwohnungen oder Hotels hat für Prostituierte endlich ein Ende. Nach der neuen Gesetzeslage dürfen sich die Damen wieder sicherer fühlen – und ihrer Tätigkeit wieder ganz legal nachgehen.“ – Veit-Prang, Kommunale Frauenbeauftragte
Uns ist bewusst, dass die letzten Monate für Prostituierte sehr schwer waren, so die Kommunale Frauenbeauftragte Saskia Veit-Prang. Die Erfahrungen und Kontrollen des Ordnungsamtes und der Polizei in den letzten Monaten haben gezeigt, dass sich die Prostituierten aufgrund ihrer persönlichen Not und des verhängten Prostitutionsverbots in Hotels, AirBNB oder Ferienwohnungen ohne die notwendigen Unterlagen eingemietet haben, um ihr Existenzminimum zu sichern.
„Außerhalb der angemeldeten Prostitutionsstätten ist die Einhaltung des Prostituiertenschutzgesetzes nicht gewährleistet. Für die Prostituierten stellt dies ein nicht unerhebliches Risiko dar.“ – Stefan Krebs, Leiter des Ordnungsamtes
Sicherung des Existenzminimums ist das eine, das Gesetz die andere Seite. Rechtlich ist das Einmieten in Hotels, AirBNB Wohnungen oder Ferienwohnungen im Stadtgebiet ein Verstoß gegen die geltende Sperrgebietsverordnung der Landeshauptstadt Wiesbaden. Danach ist die Prostitution, mit Ausnahme der Wohnungsprostitution, nur in ausgewiesenen Bereichen möglich. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Sperrbezirksverordnung in den kommenden Wochen verstärkt kontrollieren. Wir bitten daher die Hotelbetreiber sowie die Vermieter von AirBNB Wohnungen oder Ferienwohnungen bei der Vermietung darauf zu achten, dass sich keine Prostituierten in ihrem Gewerbe einmieten um ihrer Tätigkeit gezielt nachzugehen, so Krebs abschließend.
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