Am 21. Oktober 2016 hat der Bundestag das Prostituiertenschutzgesetz beschlossen, am Samstag ist das Gesetz in Kraft getreten.
Frauen, die mit Sexarbeit Geld verdienen, müssen sich seit dem 1. Juli beim Gesundheitsamt anmelden und dort regelmäßig an einem Beratungsgespräch teilnehmen: über 21-Jährige jährlich, unter 21-Jährige halbjährlich.
Information und Aufklärung
Das Beratungsgespräch ist verpflichtend und umfasst Informationen zu Krankheitsverhütung, Empfängnisverhütung sowie zu Alkohol- und Drogengebrauch. Nach der Beratung stellt das Gesundheitsamt eine Bescheinigung aus. Diese ist die Voraussetzung, um sich beim Ordnungsamt anzumelden.
Dokumente von der Bundesdruckerei
Nach Beratung und Anmeldung erhalten Prostituierte von öffentlicher Stelle eine Anmeldebescheinigung, die sie bei der Arbeit gleich dem Personalausweis bei sich tragen müssen. Der Ausweis mit biometrischem Passbild wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Beratungssprechstunde für Prostituierte
Seit Montag, 3. Juli, bietet das Gesundheitsamt Wiesbaden für Prostituierte die gesetzlich vorgeschriebene Beratungssprechstunde an. Damen, die überwiegend im Stadtgebiet Wiesbaden tätig sind können sich montags von 8:30 bis 11:30 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr im Gesundheitsamt beraten lassen.
Das Beratungsbüro befindet sich im Gesundheitsamt, Konradinerallee 11, Zimmer 1.054. Die Beratung findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt und dauert zirka 30 Minuten. Termine werden per E-Mail an gesundheitsamt@wiesbaden.de oder telefonisch (0611) 312816 vergeben.
Dolmetscher erforderlich
Für Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse ist es erforderlich, zum vereinbarten Termin einen Dolmetscher mitzubringen. Außerdem sind Ausweispapiere vorzulegen (Personalausweis oder Reisepass. Bei Vorlegen eines Reisepasses ist auch eine Meldebestätigung vorzulegen). Die Gebühren der Beratung betragen 32 Euro und können mit EC-Karte oder bar beglichen werden. (Foto: Nils Hamerlink / CC-BY-SA 2.0 / Flickr)
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