Menü

kalender

April 2024
S M D M D F S
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930  

Partner

Partner

/* */
Straßenstrich. Bild: Nils Hamerlink / Flickr / CC-BY

Neues Prostituiertenschutzgesetz in Kraft

Seit Montag gelten neue Regeln. Prostituierte müssen ab sofort zur Beratung und müssen sich künftig anmelden. Freier dürfen bei den Damen nicht mehr auf ungeschützten Sex bestehen. Auch nicht für mehr Geld.

Redaktion 7 Jahren vor 0

Am 21. Oktober 2016 hat der Bundestag das Prostituiertenschutzgesetz beschlossen, am Samstag ist das Gesetz in Kraft getreten.

Frauen, die mit Sexarbeit Geld verdienen, müssen sich seit dem 1. Juli  beim Gesundheitsamt anmelden und dort regelmäßig an einem Beratungsgespräch teilnehmen: über 21-Jährige jährlich, unter 21-Jährige halbjährlich.

Information und Aufklärung

Das Beratungsgespräch ist verpflichtend und umfasst Informationen zu Krankheitsverhütung, Empfängnisverhütung sowie zu Alkohol- und Drogengebrauch. Nach der Beratung stellt das Gesundheitsamt eine Bescheinigung aus. Diese ist die Voraussetzung, um sich beim Ordnungsamt anzumelden.

Dokumente von der Bundesdruckerei

Nach Beratung und Anmeldung erhalten Prostituierte von öffentlicher Stelle eine Anmeldebescheinigung, die sie bei der Arbeit gleich dem Personalausweis bei sich tragen müssen. Der Ausweis mit biometrischem Passbild wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

Beratungssprechstunde für Prostituierte

Seit Montag, 3. Juli, bietet das Gesundheitsamt Wiesbaden für Prostituierte die gesetzlich vorgeschriebene Beratungssprechstunde an. Damen, die überwiegend im Stadtgebiet Wiesbaden tätig sind können sich montags von 8:30 bis 11:30 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr im Gesundheitsamt beraten lassen.

Das Beratungsbüro befindet sich im Gesundheitsamt, Konradinerallee 11, Zimmer 1.054. Die Beratung findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt und dauert zirka 30 Minuten. Termine werden per E-Mail an gesundheitsamt@wiesbaden.de oder telefonisch (0611) 312816 vergeben.

Dolmetscher erforderlich

Für Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse ist es erforderlich, zum vereinbarten Termin einen Dolmetscher mitzubringen. Außerdem sind Ausweispapiere vorzulegen (Personalausweis oder Reisepass. Bei Vorlegen eines Reisepasses ist auch eine Meldebestätigung vorzulegen). Die Gebühren der Beratung betragen 32 Euro und können mit EC-Karte oder bar beglichen werden. (Foto: Nils Hamerlink / CC-BY-SA 2.0 / Flickr)

follow me, folge Wiesbaden lebt

Sie möchten keinen Beitrag mehr verpassen und stets aktuell informiert sein? Dann folgen Sie uns auf Twitter oder Instagram und werden Sie Fan von Wiesbaden lebt!

Diskutieren Sie mit

Diskutieren Sie mit

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Geschrieben von

Die Redaktion von Wiesbaden lebt! ist bemüht, alle Informationen über Wiesbaden für die Leser von Wiesbaden lebt! aufzubereiten. Die eingesendeten Bilder und Presseinformationen werden unter dem Kürzel "Redaktion" von verschiedenen Mitarbeitern bearbeitet und veröffentlicht. Wenn Ihre Information nicht dabei ist, überprüfen Sie bitte, ob Sie die richtige E-Mail-Adresse verwenden. Die Redaktion von Wiesbaden lebt! erreichen Sie unter redaktion@wiesbaden-lebt.de. Olaf Klein OK – Volker Watschounek VWA – Ayla Wenzel AW – Gesa Niebuhr GN – Heiko Schulz HS – Carsten Simon CS – MG Margarethe Goldmann