Das Walhalla ist eine Institution. Aktuell liegen zwei Betreiberkonzepte vor, die geprüft und mit dem nicht öffentlichen „Runden Tisch“ diskutiert werden.
Bereits weit im Vorfeld der möglichen Verpachtung des Walhalla haben sich die Eigentümerin, die städtische WVV Wiesbaden Holding GmbH und die SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH mit den rechtlichen Erfordernissen beschäftigt – und zur Absicherung hierzu eine auf Vergabefragen spezialisierte Anwaltskanzlei beauftragt. Insbesondere galt es zu klären, ob eine Ausschreibung, der Pflicht zur europaweiten Ausschreibung unterliege.
Rechtsexperten empfehlen
Im Ergebnis kämen die Vergaberechtsexperten zu der Empfehlung, dass wegen der noch nicht feststehenden Regelungen in einem künftigen Pacht- bzw. Betreibervertrag mit der Durchführung einer förmlichen Ausschreibung ein zweifelsfrei rechtssicherer Verfahrensweg beschritten werden sollte, so Rainer Emmel, WVV-Geschäftsführe.
Betreibervertrag oder Dienstleistungsvertrag
In diesem Sinne sei es im Vorfeld deutlich zu klären welche Regelungen künftig für das Walhalla gelten sollten: Werde es nur eine reine Überlassung der Räumlichkeiten zur Nutzung als Kulturbetrieb? Oder werden auch vertragliche Betriebspflichten damit verbunden – um etwa einen kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen. In diesem Falle ergebe sich aus einer summarischen rechtlichen Würdigung ein Betreibervertrag in Form eines Dienstleistungs- bzw. Dienstleistungskonzessionsvertrages – der die entsprechende Ausschreibungsnotwendigkeiten auslöse.
Gleiche rechtliche Folgen könnten sich ergeben, soweit ein künftiger Betreiber zu eigenen Investitionen in die Immobilie veranlasst werde, beispielsweise für die Bestuhlung oder technische Bühnenausstattung, die zum Pachtende in das Eigentum der Verpächterin übergehen sollen, um die weitere Betriebsbereitschaft zu sichern.
Interessensbekundungsverfahren?
Damit ist heute schon klar: Bis das Traditionshaus Walhalla seinen Spielbetrieb wieder aufnehmen kann, sind noch verschiedene Hürden zu nehmen. Die Eigentümerin folgt den Rechtsexperten – und wird zeitnah mit der Erarbeitung der förmlichen Ausschreibung für die Vergabe des Kulturbetriebs beginnen. Ein erster Schritt könnte hier ein Interessenbekundungsverfahren sein, erläutert SEG-Geschäftsführer Andreas Guntrum. Da derzeit noch umfangreiche bauliche, statische und denkmal-restauratorische Untersuchungen in der Immobilie durchzuführen sind, die ohnehin noch einige Monate in Anspruch nehmen, würden sich nach Einschätzung der Projektsteuerer die grundsätzlich durch das Verfahren eintretenden Verzögerungen reduzieren.
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