Im Gegensatz zum Einzelhandel, der seit wenigen Wochen stark eingeschränkt unter Auflagen offen ist, wird die Gastronomie wegen der Kontaktbeschränkungen so schnell nicht zur Normalität zurückkehren. Hoffnung Außengastronomie.
Die Situation für Wiesbadens Gastronomen ist ausweglos. Galt lange Zeit der Inzidenz-Wert von 50 als Maß aller Dinge, ist es jetzt der Inzidenz-Wert von 35. Wann genau die ersten gastronomischen Betriebe wieder öffnen dürfen, ist ungewiss. Klar ist aber jetzt schon, dass es wieder starke Einschränkungen geben wird. Umso wichtiger ist es, dass die Stadt Wiesbaden seinen Gastronomen Planungssicherheit gibt und sie finanziell entlastet. Deshalb setzt Verkehrsdezernent Andreas Kowol im zweiten Jahr in Folge die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie aus. So können die örtlichen Gastwirte auch auch im zweiten Coorna-Jahr im großen Rahmen zusätzlicher Flächen zur Außengastronomie ohne Entgelt nutzen.
„Für die meisten Gastronomen bedeutet das Abstandsgebot, dass im Gastraum nur noch ein Bruchteil der vorhandenen Plätze genutzt werden kann. Für die meisten ist das ein Riesenproblem. Wir wollen den Gastronomen in dieser Lage so gut wie möglich helfen.“ – Andreas Kowol, Verkehrsdezernent
Um den Gastronomen in Pandemie-Zeiten zu unterstützen, hatte die Stadt im vergangenen Jahr unkompliziert und schnell die Nutzung von Parkplätzen und anderen öffentlichen Flächen vor den Gaststätten ermöglicht. Die normalerweise für diese Flächen anfallende Sondernutzungsgebühr wurde nicht erhoben.
Dieses Verfahren könne allerdings nur für die Corona-Ausnahmesituation gelten, hatte die Stadt 2020 noch betont. Das sich die Lage seit dem Sommer 2020m. nicht verbessert hat, ist allen klar. Ebenso, dass sich die Sonderregeln an der Corona-Situation orientieren. Um den Gastronomen aber zumindest in diesem Punkt Planungssicherheit geben können, sollendie entsprechenden Sondergenehmigungen nach aktuellem Planungsstand in Wiesbaden bis zum 31. Dezember 2021 weiterlaufen.
„Der Lockdown wird kein Dauerzustand werden. Sobald Lage und Wetter es zulassen, werden die Außenflächen mit darüber entscheiden, ob ein Betrieb erhalten bleibt oder nicht. Wir als Stadtgemeinschaft tragen mit der Gebührenfreiheit für diese Zusatzflächen, aber vor allem auch mit der Bereitstellung dieser Flächen unseren Teil dazu bei.“ – Andreas Kowol, Verkehrsdezernent
Klar: Die Terrasse ist in Coronazeiten, und auch bereits zuvor, zum Umsatzgarant avanciert. Gleichermaßen sind die Anforderungen an eine komfortable Außengastronomie gestiegen. Bis zu den ersten Sonnenstrahlen, ist es nicht mehr lang. Da bleibt nicht mehr viel Zeit sich über neue Trends zu informieren: etwa beim „Tag der Gastronomie“, am, 22. Februar, auf der R+T digital. (Foto: ©2020 S. Hermann F. Richter from Pixabay)
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