Ja oder nein? Sich mit zig Menschen am 14. März einen Tisch im Wahlbüro teilen? Dass muss keiner. Nich ist es nicht zu spät, die Briefwahl-Unterlagen zu beantragen.
Wer bei den Kommunalwahlen am Sonntag, 14. März, noch Briefwahl-Unterlagen beantragen will, muss sich jetzt beeilen. Wahlbriefe, die nicht bis Sonntag, 14. März, 18:00 Uhr, vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, tragen allein die Wähler.
Wer schon im Besitz der Briefwahlunterlagen ist, sollte die Stimmzettel und den Wahlschein so schnell wie möglich ausfüllen und in dem orangenen Wahlbrief wieder auf den Postweg zurücksenden oder bei der angegebenen Adresse, Friedrichstraße 16, einwerfen.
Im Normalfall können Zwar Briefwahlunterlagen bis zum Freitag, 12. März, bis 13:00 Uhr beantragt werden. Wer seine Unterlagen aber so spät erst abholt oder beantragt, sollte sie persönlich abholen und einwerfen. Wegen der Postlaufzeiten würde ihre Stimme anders nicht berücksichtigt, weil sie nicht bis Sonntagabend 18:00 Uhr im Wahlamt ist. Das gilt auch für alle, die ihre Briefwahlunterlagen noch auf dem Schreibtisch liegen haben. Wer seinen Antrag beispielsweise erst am Mittwoch, 10. März, zur Post gibt, sollte bedenken, dass der Antrag frühestens am Donnerstag, möglicherweise erst am Freitag, 12. März, das Wahlamt erreicht. Wenn der Antrag dort noch am Freitag bearbeitet werden kann, wird die postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen im günstigsten Fall am Samstag vor der Abstimmung erfolgen – oder eben nicht mitgezählt. Wenn Sie zu spät dran sind, sollten Sie Ihren Wahlbrief selbst oder durch einen Boten beim Wahlamt, Friedrichstraße 16, einwerfen.
„Den Gang zum Wahlamt sollte auch nutzen, wer plötzlich so schwer erkrankt, dass der Wahlraum nicht aufsuchen kann. Für solche Fälle werden Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr ausgestellt.“ – Bürgermeister Dr. Oliver Franz
Wer seine Unterlagen spät erhält, muss sie dann auch persönlich einwerfen. Wegen der Kürze der noch verbleibenden Zeit, wurde der Online-Antrag bereits vom Netz genommen. Das 9:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.
Ersatzunterlagen
Sollten Briefwahlunterlagen vom Wahlamt bereits ausgestellt und verschickt worden sein, doch die Wahlberechtigte oder den Wahlberechtigten noch nicht erreicht haben, können Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Der nicht angekommene Wahlschein wird dann für ungültig erklärt, damit keine dritte Person damit wählen kann. Dies kann auch am Tag der Wahlen noch bis 15 Uhr erfolgen.
Wer noch einmal alles durchspielen möchte bevor er seine Kreuze setzt, kann den interaktiven Wahlschein nutzen. Einfach hier.
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Die offizielle Internetseite zu den hessischen Kommunalwahlen finden Sie unter statistik.hessen.de.
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