Mit der Neuordnung des Planungsquadranten im Plangebiet „Petersweg-Ost“ wird die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nicht Zentrenrelevanten Kernsortimenten ermöglicht.
Am vergangenen Dienstag behandelte der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr in seiner Sitzung die Vorlagen zum Satzungsbeschluss der beiden Bebauungspläne Nördlich der Ernst-Galonske-Straße“ (Petersweg-Ost) und Boelckestraße, Bereich nördlich des Otto-Suhr-Rings. Außerdem wurde die Änderung der Flächennutzungsplans umgesetzt.
17,6 Hektar Gewerbegebiet
Hans-Martin Kessler betont die Bedeutung und begrüßt, dass hierdurch ein über zwölf Jahre intensiv geführter Diskurszu einem planerischen Abschluss gekommen ist. Beide Bebauungspläne liegen im Norden des Ortsbezirks Mainz-Kastel. Der ca. 16,0 Hektar große Planbereich „Nördlich der Ernst-Galonske-Straße“ umfasst das nordöstliche Karree des Gewerbegebietes Petersweg. Südlich angrenzend beinhaltet der ca. 1,6 Hektar große Planbereich „Boelckestraße, Bereich nördlich des Otto-Suhr-Rings“ den geplanten fünfspurigen Ausbau der Boelckestraße bis zum Kreuzungsbereich Otto-Suhr-Ring.
Ad akta
Aufgrund einer veränderten Zielsetzung der Planung wurden die genannten Bebauungsplanverfahren Ende 2017 mit einer deutlichen Reduzierung der Sondergebietsflächen Handel neu eingeleitet. Ursprüngliche Planungen zur Errichtung eines überregional ausstrahlenden Möbel- und Einrichtungshauses wurden aufgrund einer Neuorientierung in Bezug auf den Standort nicht mehr weiterverfolgt.
„Die vorliegende Planung schafft die Grundlage, die Zentralität in den Branchen Bau- und Heimwerkerbedarf sowie Gartenbedarf zu erhöhen und die Standortvorteile des Wirtschaftsstandorts Wiesbaden zu erhalten und weiterzuentwickeln.“ – Hans-Martin Kessler.
Mit der vorliegenden Planung soll die Versorgungsfunktion Wiesbadens als Oberzentrum gestärkt werden. Durch die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben für den Bau-, Heimwerker- und Gartenbedarf sowie Möbelbedarf werden bestehende Angebotsdefizite ausgeglichen. Darüber hinaus sollen durch die Neuausrichtung der gewerblichen Bauflächen möglichst nachfrageorientiert Gewerbeflächen gesichert und Entwicklungsmöglichkeiten insbesondere auch für ansässige Unternehmen geschaffen werden. Ebenfalls werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den erforderlichen Ausbau der Boelckestraße zur Sicherung der verkehrlichen Erschließung des bestehenden Gewerbe- und des geplanten Einzelhandelsstandortes geschaffen.