Seit Januar sind in Hessen 1.090 ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen von GEMA-Gebühren befreit – ein spürbarer Erfolg für das Ehrenamt.
Seit Jahresbeginn entfällt für viele ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen in Hessen eine bislang unumgängliche Pflicht: die Zahlung von GEMA-Gebühren. Möglich macht das ein Pauschalvertrag zwischen dem Land Hessen und der Verwertungsgesellschaft, der das Ehrenamt systematisch entlastet. Heute zog Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz eine erste Bilanz – und sprach von einem „vollen Erfolg“.
Finanzielle Entlastung, administrativ entschlackt
In den ersten viereinhalb Monaten des Jahres wurden bereits 1.090 Veranstaltungen von der GEMA befreit. Dahinter stehen rund 800 hessische Vereine, die von der neuen Regelung profitiert haben. Der Gegenwert: 74.839 Euro an eingesparten Gebühren. Das entspricht etwa 20 Prozent des im Pauschalvertrag vereinbarten Kontingents. Pentz betonte: „Die GEMA-Befreiung wird vom Ehrenamt angenommen.“
Mit dem Jahreswechsel hatte Hessen bis zu 400.000 Euro jährlich für diese Maßnahme bereitgestellt. Gefördert werden gemeinnützige, mildtätige oder kirchlich orientierte Organisationen ebenso wie klassische Ehrenamtsvereine – unabhängig von ihrer Rechtsform. Bedingung: Die Veranstaltungen müssen unentgeltlich sein, dürfen maximal 500 Quadratmeter Fläche beanspruchen und höchstens vier Mal im Jahr pro Verein stattfinden.
Zusätzliche Lösung für große Verbände
Neben dem allgemeinen Pauschalvertrag setzt das Land auf eine sogenannte Verbändelösung. Dachorganisationen, die bereits eigene Vereinbarungen mit der GEMA getroffen haben – etwa der Landessportbund Hessen –, erhalten eine pauschale Kostenerstattung durch das Land. In diesem Rahmen sind 2025 rund 256.000 Euro eingeplant. Rechnet man beide Förderpfade zusammen, stehen mehr als 650.000 Euro für die GEMA-Befreiung in Hessen zur Verfügung.
Der Nutzen ist messbar: „Über die Verbände erreichen wir zusätzlich rund 1.400 weitere Vereine – und damit bis zu 2,2 Millionen Mitglieder“, so Pentz. Laut Ministerium wurden bis Mitte Mai bereits rund 50 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen.
Erleichterung ohne Mehraufwand
Ein Vorteil der neuen Regelung: Die Vereine müssen kaum umdenken. Veranstaltungen werden weiterhin wie gewohnt bei der GEMA angemeldet. Ist die Befreiungsvoraussetzung erfüllt, entfällt lediglich der Bezahlvorgang. „Das sorgt nicht nur für finanzielle Entlastung, sondern spart auch Verwaltungsaufwand“, erklärte Pentz. Zahlreiche Nachfragen habe das Ministerium erreicht, viele davon mit positivem Tenor: „Oft hörten wir: Endlich wird etwas einfacher.“
Rückenwind für das Ehrenamt
Pentz sieht in der GEMA-Befreiung ein wirksames Mittel zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Hessen: „Wir wollen dem Ehrenamt den Rücken stärken – durch Entlastung, nicht durch neue Formulare.“ Der Appell des Ministers: „Nutzen Sie die Möglichkeit. Die GEMA-Befreiung wirkt – und sie ist für alle da.“
Fazit
Die bisherige Bilanz zeigt: Die GEMA-Befreiung in Hessen ist mehr als eine symbolische Geste. Sie kommt an, wird genutzt und setzt ein Zeichen für die Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit. Damit wird sie nicht nur zum Verwaltungsinstrument, sondern auch zum politischen Statement: Ehrenamt darf keine Frage der Gebührenordnung sein.
Symbolfoto – Gema-Gebühren ©2025 Pixabay
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