Saßen die Gäste vor Corona oft Rücken an Rücken, geht das jetzt nicht mehr. Mit den Abstandsregeln sind viele Plätze dem Schutz zum Opfer gefallen. Warum nicht die Terrassen in die Breite ziehen?
Lange Zeit war der sonst so selbstverständliche Besuch von Restaurants oder Cafés nicht möglich. Mittlerweile kommt wieder mehr Leben in die Fußgängerzonen und in die Betriebe. Die Hygieneauflagen dafür sind allerdings streng. Um allen Anforderungen Rechnung zu tragen, benötigen die Gastronomen unter Umständen drinnen wie draußen mehr Platz. Begrenzen die natürlichen Gegeben innen auch ohne fünf-Quadratmeterregel das Platzangebot, gibt es auf den Terrassen durchaus Potenzial – um allen Vorschriften Rechnung zu tragen zu und gleichzeitig wirtschaftlich zu arbeiten. Nach der Öffnung verschiedener Plätze für Wiesbadens Schausteller, sichert die Stadt den Wirten hier zu: ohne großes Brimborium und völlig unkompliziert.
„Um einen Beitrag für den Erhalt der vielfältigen Gastronomiebranche in unserer Stadt zu leisten, erfolgt die Nutzung der zusätzlichen Flächen bis zum Jahresende gebührenfrei.“ – Andreas Kowol, Verkehrsdezernent
Wie das geht? Ganz einfach: Als Gastwirt können Sie wegen der aktuellen Lage erweiterte Flächen im Außenbereich beantragen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft ihren Antrag rein pragmatisch – und viele stehen bereits mit den Ämtern in einem engen Austausch, um eine vernünftige Lösung zu finden. Seit Öffnung der Gastronomie wurden bereits rund 20 Corona bedingte Anträge für eine Neu ausgewiesene Fläche beziehungsweise Erweiterung der Außengastronomie beantragt und genehmigt.
„Es ist unumgänglich, an der einen oder anderen Stelle Parkplätze im öffentlichen Raum für die Außengastronomie zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der besonderen Notlage der Gastronomie bitter die Stadt hierfür um Verständnis.“ – Andreas Kowol, Verkehrsdezernent
Am besten fügen Sie ihrem Antrag gleich ein ein Luftbild oder eine Skizze mit den gewünschten Flächen und Maßen bei. Googlemaps oder Openmap bieten hier schnell Hilfe. Falls vor der Geschäftsfront eines anderen Gewerbetreibenden Tische und Stühle aufgestellt werden sollen, ist außerdem eine Vollmacht von den betroffenen Gewerbetreibenden mit einzureichen. Wenn ein Antrag aus bestimmten Gründen so nicht genehmigt werden kann, kann dieser selbstverständlich modifiziert werden. Die Straßenverkehrsbehörde berät gerne und bittet zudem um Übersendung möglichst vollständiger und konkreter Anträge, um die Bearbeitungszeit zu verringern.
Gastronomen müssen nicht lang im Netz nach dem passendem Formular suchen. Sie können ihre Anträge freue und formlose per E-Mail an die Adresse strassenverkehrsbehoerde@wiesbaden.de schicken. Achten Sie bitte darauf, dass so wenig Rückfragen wie möglich erforderlich werden.
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