In den Hotspot-Regionen mit anhaltend hohen Corona-Zahlen gelten strengere Maßnahmen: an ausgewiesenen Plätzen ein Alkoholkonsumverbot und in Restaurants 2G-Plus.
Wiesbaden ist Hotspot-Region. Bordelle, Terminwohnungen und alle anderen Prostitutionsstätten sind geschlossen. Beim Besuch von Sportveranstaltungen (Volleyball, Handball, Fußball), Schwimmbädern und Saunawelten, Restaurants und Gaststätten, Fitnessstudios und Veranstaltungen im Bereich von Kultur gilt 2G-Plus. Das heißt: Geimpfte und Genesene müssen beim Betreten einen negativen und tagesaktuellen Schnelltest einer offiziellen Teststelle vorweisen – oder aber geboostert sein.
Alkoholkonsumverbot
Ferner gilt seit Sonntag mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung von Samstag im Innenstadtgebiet an ausgewiesene Plätzen ein Alkoholkonsumverbot. Das führte am Sonntag dazu, dass die Winterstubb auf dem Mauritiusplatz keine Getränke mehr ausgeschenkt hat. Weiter betroffen sind etwa der Markt- und Schlossplatz, das Bowling Green, der Warme Damm oder der Bahnhofsplatz. Alle Alkoholverbotszonen, können Sie hier nachlesen.
Corona-Entwicklung Januar 2022
Hotspot-Regelungen
Sobald die Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt, greifen die nachfolgend genannten „Hotspot-Regelungen“ ab dem nächsten Tag.
o Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen. Diese werden von den Kommunen festgelegt.
o Maskenpflicht in Fußgängerzonen. Die genaue Abgrenzung legen die Kommunen fest.
o Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: Drinnen 2G-Plus. Draußen 2G.
o Weihnachtsmarkt: Zugang nur für Geimpfte und Genesene (2G). Die Kommunen können auch innerhalb des 2G-Bereichs ein Alkoholverbot erlassen.
o Ab 3000 Teilnehmenden gilt auch bei Veranstaltungen im Freien die 2G-Plus–Regel. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
o Begrenzung der Personenzahl bei privaten Feiern und Zusammenkünften auf 50 drinnen und 200 draußen.
o Schließung von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken sowie Prostitutionsstätten.
Die Hotspot-Regelungen bleiben so lange in Kraft, bis die Inzidenz in Wiesbaden fünf Tage lang unter dem Wert von 350 gelegen hat
Foto: ©2022 Volker Watschounek
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