Drei Förderlinien mit insgesamt zehn Millionen Euro Unterstützung. Gefördert werden Veranstalter mit größeren Projekten aber auch kleine Veranstalter von Open-Air-Veranstaltungen. Anträge können jetzt eingereicht werden.
Von heute an können Kulturveranstalter Anträge für das Programm Ins Freie! stellen, mit dem das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst für den Sommer den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten – Open-Air-Veranstaltungen – sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt. Das Programm ist ein Bestandteil des zweiten Kulturpakets im Volumen von insgesamt 30 Millionen Euro. Zu diesem gehören außerdem Brückenstipendien für freischaffende Künstler, Liquiditätshilfen für Spielstätten sowie eine Unterstützung für Kulturverbände bei der Beratung zu Corona-Hilfen.
„Die Pandemie lässt kaum Voraussagen für den Kulturbetrieb in Innenräumen zu, etwa in Theatern, Kinos und Konzertsälen. Freilichtveranstaltungen dagegen werden im Sommer mit hoher Wahrscheinlichkeit unter Einhaltung von Hygieneregeln stattfinden können.“ – Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn
Weil der Aufwand für Einrichtung und Bewerbung von Open-Air-Veranstaltungen zum Teil enorm groß sei, werde das Land Veranstalter mit insgesamt zehn Millionen Euro unterstützen, so Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. Dabei möchte das Land die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen ermutigen, um einmal aufgebaute Bühnen und Strukturen möglichst gut zu nutzen.
„Lassen Sie uns diesen Sommer als eine besondere Zeit wahrnehmen, in der Konkurrenz und Wettbewerb unter Veranstaltenden zurücktreten hinter dem Wunsch, möglichst viel Kunst und Kultur unter freiem Himmel zu ermöglichen. Damit wir alle zusammen einen kulturell reichen und bereichernden Sommer feiern können.“ – Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn
Die erste Programlinie richtet sich an geübte Veranstalter mit größeren Projekten. Sie können bis zu 500000 Euro beantragen. Ein Antrag muss sich dabei nicht zwangsläufig auf einen festen Standort beziehen, sondern kann auch wandern oder an mehreren Orten stattfinden, denn gerade in Städten ist es oft schwer, über längere Zeit an einem Standort zu spielen, ohne in Konflikte mit Anwohnern zu kommen. Ausdrücklich gewünscht sind Kooperationen zwischen verschiedenen Veranstaltern und Gruppen. So können mehrere Beteiligte gemeinsam eine Spielstätte einrichten, kann ein Veranstalter freien Akteuren Programmslots einräumen oder ein traditionelles Open-Air-Programm sein Angebot erweitern. Ein Gesamtprojekt soll eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Ein wichtiges Element der Programme sollten Auftritte hessischer Künstler sein.
Kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter
Die zweite Linie unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter mit Summen bis zu 40000 Euro. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20000 Einwohnern stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteure zusammenarbeiten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Für die ersten beiden Linien konnte die erfahrene Agentur Diehl+Ritter als Kooperationspartnerin gewonnen werden, über die nun die Antragstellung und Beratung läuft.
Open-Air-Kinos
Die dritte Förderlinie wird über das Film- und Kinobüro Hessen ausgegeben und richtet sich an Open-Air-Kinos. Hier können entweder Kinos selbst initiativ werden oder freie Veranstalter einen Antrag stellen, wobei in der Regel Kinos als Mitveranstalter beteiligt werden müssen. Die Planungen für das diesjährige SommerWanderKino Hessen beginnen zeitnah. Kinos, Kommunen und andere Interessierte können sich an das Film- und Kinobüro Hessen wenden. Weiterführende Links mit nützlichen Informationen: (1) Website vom Film- und Kinobüro Hessen (Open-Air-Kinos, Programm 3); (2) Zu den Förderrichtlinien.
Foto: ©2020 Glow Konzert Kurpark – Volker Watschounek
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