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Impfung der zweiten Impfrunde: Am 7. Dezember haben Ministerpräsident Volker Bouffier und Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende das Impfzentrum Wiesbaden vorgestellt.

Zweite Impfgruppe kann sich zur Impfung registrieren

Die Terminvergabe wurde optimiert. Die Impflinge der 2 Priorisierungsgruppe haben ihren Impftermin vom Land vorgeschlagen bekommen und wurden darüber per Post informiert. Die Hotline muss nur noch zur Terminbestätigung oder Verlegung kontaktiert werden. Die Impfungen starten am 5. März starten.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 4

Lehrer und Erzieher wurden vorgezogen. Zu der am 5. März startenden zweiten Impfrunde zählen ebenso viele medizinische Fachkräfte, Politzisten oder kranke und besonders gefährdete Personengruppe.

Bis zu 1,5 Millionen Menschen gehören der Priorisierungsgruppe 2 nach der bundesweit geltenden Impfverordnung an. In Hessen können sich die Impfberechtigten der zweiten Impfgruppe seit dem 23. Februar 2021 für die persönliche Corona-Schutzimpfung registrieren. Aufgrund von mehr Impfdosen, unterschiedlichen Impfstoffen und der großen Heterogenität der zweiten Impfgruppe werden registrierten Impfwilligen künftig Termine zugewiesen. Wer den Terminvorschlag nicht annehmen möchte, kann seinen Termin auch zukünftig umbuchen. Bereits ab dem 5. März 2021 werden die ersten Impfungen für die Gruppe 2 in Hessen beginnen.

„Hessen ist bereit für die nächste Impfgruppe. Mit der Öffnung der Registrierung für Gruppe 2 bekommen bis zu 1,5 Millionen Menschen eine Impfperspektive. Alle Angehörigen der zweithöchsten Priorisierungsgruppe nach der bundesweit geltenden Impfverordnung werden einen Termin erhalten. Das Verfahren haben wir vereinfacht. – Innenminister Peter Beuth und Sozialminister Kai Klose

Registrieren können sich jetzt alle Personen, die in §3 der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums genannt werden. Grundsätzlich lässt sich der Anspruch aus Alters-, Gesundheits- oder Berufsgründen ableiten. So befinden sich zum Beispiel rund 560000 Hessen im Alter von 70 bis 79 Jahren in der Gruppe 2. Unabhängig von ihrem Alter gehören Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion auch zur Gruppe 2, z.B. Menschen mit Trisomie 21, Personen mit Lungenkrankheiten, Menschen mit Demenz oder schweren psychischen Erkrankungen. Aufgrund ihres Berufs sind etwa Ärztinnen und Ärzte, zahlreiche Pflegeberufe sowie auch teilweise Polizisten, die aufgrund ihrer jeweils spezifischen Tätigkeit besonders geschützt werden sollen, impfberechtigt. Weil die zweite Impfgruppe sehr heterogen ist, lässt sich die Anzahl der Impfberechtigten nur schätzen: Bis zu 1,5 Millionen Menschen könnten in Hessen unter die Bestimmung fallen. Die zweite Priorisierungsgruppe bedeutet die Öffnung der Impfung in die breitere Bevölkerung, stellt der Gesundheitsminister fest. Den genauen Wortlauft der Impfverordnung mit Nennung der Berechtigten finden Sie am Ende der Seite.

Künftig gilt: Sagen Sie uns per Registrierung, dass Sie geimpft werden wollen und wir laden Sie ein. Wir können mit der zweiten Gruppe jetzt beginnen, weil wir weitere Impfstoffe zur Verfügung haben und weil wir bei Menschen der Gruppe 1, die den Schutz vor dem Virus am dringendsten brauchen, gut vorangekommen sind.“  – Innenminister Peter Beuth.

Wer der Gruppe 2 angehört und sich impfen lassen möchte, muss sich künftig nur noch registrieren. Das geht über das Online-Portal oder über die Hotline. Außerdem gilt grundsätzlich: Impfstoff und Termine werden vom Land zugewiesen. Aktuell haben wir drei Impfstoffe zur Verfügung, die aber momentan nicht für alle in der Gruppe 2 zugelassen sind. Zwar bekommen wir mittlerweile mehr Dosen, aber die Lieferzahlen sind nur über wenige Wochen verlässlich. Deshalb muss die landesweite Impfkoordination weiterhin flexibel auf wechselnde Rahmenbedingungen reagieren können“, sagte Innenminister Peter Beuth.

„Unser Ziel ist es, dass so schnell wie möglich so viele Menschen wie möglich ihre Corona-Schutzimpfung erhalten. Deshalb haben wir das Terminierungsverfahren für die zweite Impfgruppe weiterentwickelt.“ – Innenminister Peter Beuth.

Das bestehende System aus Onlineportal und telefonischer Hotline steht weiterhin zur Verfügung. Wer sich dort registriert, bekommt die Termine für Erst- und Zweitimpfung automatisch per Post oder per E-Mail. Wenn der Vorschlag nicht passt oder ein Paartermin bevorzugt wird, können Umbuchungen jederzeit online oder täglich zwischen 8:00 und 20:00 Uhr telefonisch erfolgen. Das Land Hessen bestimmt nicht darüber, wer wann drankommt. Grundsätzlich läuft die Terminvergabe innerhalb der Priorisierungsgruppe durch die Vergabesoftware nach Alter fallend, dem Zufallsprinzip und richtet sich stets nach den verfügbaren Impfdosen.

„Alle aus der zweiten Gruppe, die sich impfen lassen wollen, sollten sich zeitnah registrieren. Zum einen, weil kurzfristig zusätzlicher Impfstoff verfügbar sein kann. Zum anderen erhalten das Land Hessen und die Impfzentren so frühzeitig einen Überblick, um Angebot und Bedarf zu koordinieren. Die Vorgaben des Bundes für die drei Impfstoffe bestimmen derzeit, wer welchen erhalten kann. Darüber hinaus gilt ganz grundlegend: Nutzen Sie das Impfangebot.“ – Gesundheitsminister Kai Klose

Bisher haben in Hessen rund 234000 Personen ihre Erst- und 112500 bereits ihre Zweitimpfung erhalten. In Wiesbaden sind es mit Stand Stand 22. Februar 20809 Impfungen verteilt auf 13732 Erstimpfungen und 7077 Zweitimpfungen. Einem Großteil der Anspruchsberechtigten mit höchster Priorität wurde bereits ein Impfangebot unterbreitet. Von den gut 400000 Senioren ab 80 Jahren haben bereits über 75 Prozent einen Termin vereinbart. Bei den Bewohnern von Pflegeheimen beträgt die Quote der Erstimpfungen mittlerweile rund 81 Prozent. Ein Großteil der Einrichtungen wurde von den mobilen Impfteams der 28 Impfzentren aufgesucht, sodass diese zeitnah mit rund 51000 häuslichen Impfungen von Senioren beginnen können, die nicht in ein Impfzentrum kommen können. Eine Registrierung für Impfberechtigte der ersten Priorisierungsgruppe bleibt nach wie vor möglich.

91,5 Prozent der möglichen Erstimpfungen sind durchgeführt

Das Land Hessen hat bis Ende der siebten Kalenderwoche 2021 insgesamt 458130 Impfdosen der Hersteller Biontech und Moderna erhalten. Nach der Vorgabe des Bundes standen bisher 229065 Dosen für Erstimpfungen zur Verfügung, weil jede Lieferung halbiert wurde, um die Zweitimpfung sicherzustellen. Davon wurden bis Ende der letzten Woche 209452 Dosen bereits verimpft und 19613 Dosen in den Impfzentren für laufende Impfungen vorgehalten. Zu dem Zeitpunkt waren also rund 91,5 Prozent der für die Erstimpfung zur Verfügung stehenden Impfstoffe verimpft.

Weniger Impfdosen zurückhalten

Alleine seitens des Herstellers Biontech stehen bis Ende März 2021 rund 75500 Dosen mehr für Erstimpfungen in den 28 hessischen Impfzentren zur Verfügung, als noch Ende Januar absehbar war. Der Bund hat aufgrund der zugesicherten höheren Anzahl von Impfdosen pro Bundesland seine Empfehlung für das Zurückhalten der Dosen für die notwendige Zweitimpfung bei Biontech von bisher 50 Prozent auf 20 bis 25 Prozent abgesenkt. So können Zehntausende Senioren der ersten Impfgruppe einen schnelleren Weg zur Impfung erhalten. Zudem ermöglicht es dem Land nun, die Registrierung und Terminierung für die zweite Impfgruppe in Hessen zu öffnen. Der Impfstoff von Astrazeneca darf zurzeit ausschließlich an 18- bis 64-Jährige verimpft werden. Viele Impfberechtigte in dieser Altersklasse werden rasch ein Impfangebot erhalten. Medizinisches Personal der Arztpraxen aus der Gruppe 2 kann im Rahmen der Praxistage bereits an den nächsten beiden Wochenenden (27./28.02. sowie 6./7.03.) in allen 28 Impfzentren ihre erste Dosis mit Astrazeneca erhalten.

Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung

(Auszug) § 3 Schutzimpfungen mit hoher Priorität

Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,

2. Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
a) Personen mit Trisomie 21,
b) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung,
c) Personen nach Organtransplantation,

3. eine enge Kontaktperson
a) von pflegebedürftigen Personen nach § 2 Nummer 1 und nach den Nummern 1 und 2, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird,
b) von schwangeren Personen, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird,

4. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,

5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren,

6. Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,

7. Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind,

8. Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 des Infektionsschutzgesetzes untergebracht oder tätig sind.

Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Mitte lesen Sie hier.

Ein offizielle aktualisiertes Infoblatt zum Terminverfahren finden Sie unter corona-impfung.hessen.de.

 

4 Kommentare

4 Kommentare

  1. Thorsten Karl sagt:

    Ich wurde heute im Congress-Center geimpft und muss ein großes Lob aussprechen. Alle super freundlich und entspannt, wenig Wartezeit, alles top getaktet. Wirklich gar nichts auszusetzen am Procedere. Danke dafür!

    1. Lieber Herr Karl, Danke für Ihren Kommentar. Dürfen wir sie nach Ihr Alter fragen, nach dem Impfstoff mit dem Sie geimpft wurden und wie sie diesen vertragen?

  2. Heidemarie Nikutowski sagt:

    Bitte senden Sie mir das Impfformular zu. Ich war beim 1. VERSUCH gescheitert wegen der emailpin. Jetzt haben sie mir 2 Pins zugesandt. Da it ich das Formular neu ausfüllen kann, benötige ich es.
    Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

    1. Bitte wenden sie sich an die bekannte Hotline.

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.