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Landtag, 1 Haushalt, 800 Quadratmeter , Fahne Hessen ©2020 Pixbay

Corona-Lockerungen: Ab Montag gilt…

Hessen lockert Corona-Beschränkungen. Von Montag an gibt es keine Fünf-Quadratmeter-Regel für Sitzplätze und keine Zehn-Quadratmeter-Regel für Stehplätze mehr – mehr Menschen in den Geschäften, Restaurants und bei Veranstaltungen.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Kleine Schritte in die Normalität. Mit den Corona-Lockerungen gelten für Veranstaltungen, Theater oder Kinos nur Kontaktregeln. Auch die Besuchszeiten für Patienten werden angepasst.

Die Infektionsraten seien in Hessen weiterhin niedrig, begründete Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Freitag in Wiesbaden in der Staatskanzlei die umfänglichen Corona-Lockerungen und den nächsten Schritt zurück in die neue Normalität. Für das Corona-Kabinett und den Ministerpräsidenten sei die Zahlen das entscheidende Kriterium, um weitere Schritte im Sinne der Veranstalter von Sportveranstaltungen, Messen, Kinos, Konzerte und Theater sowie im Sinne des Einzelhandels zu gehen.

„Wir haben die Pandemie nicht überwunden und wollen nicht Gefahr laufen, Erleichterungen wieder zurücknehmen zu müssen.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier

Keine 10, keine 5, sondern 3 Quadratmeter. Das ist das neue Maß für den 6. Juli. Damit ist die Fünf-Quadratmeter-Regel pro Person für Sitzplätze und die Zehn-Quadratmeter-Regel für Stehplätze aufgehoben. Die drei Quadratmeter gelten als Richtgröße. Je nach Gegebenheit, können unter Beachtung des weiter geltenden Mindestabstands von 1,5 Meter, Kinos oder Theater davon abweichen. Voraussetzung dafür ist, dass ein dezidiertes Hygienekonzept vorliegt, das Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Masken beinhaltet.

Sportveranstaltungen und Wettkämpfe

Für die Bundesliga ein wenig zu spät – für die Leichtathletik-Events des Sommers und alle anderen Sportveranstaltungen gerade richtig. Von Montag, 6. Juli, sind sie wieder erlaubt, sofern die Drei-Quadratmeter-Regel eingehalten werden und ein Hygienekonzept vorliegt. Weiterhin gilt, dass zwei Hausstände bzw. maximal zehn Personen sich gemeinsam ohne Mindestabstand bei Veranstaltungen und im öffentlichen Raum aufhalten können: Grillen und Picknicken in der Öffentlichkeit unter Beachtung der vorgenannten Regelungen grundsätzlich wieder erlaubt. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind nach wie vor untersagt.

Vereinsleben

Im Vereinsleben geht es auch einen deutlichen Schritt nach vorne. Vereins- und Versammlungsräume sind von Montag an wieder zu nutzen. Das gilt auch für Umkleidekabinen. Hier fällt die Fünf-Quadratmeter-Regel weg. Stattdessen gelten die allgemeinen Abstandsvorgaben von 1,5 Metern.

Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen Zuschauerplätze eingenommen werden, gilt weiter dass die Sitzplätze nur personalisiert vergeben werden sollen. Damit soll die Rückverfolgung im Fall einer Infektion erleichtert werden. Für geschlossene Tischgesellschaften, beispielsweise eine Hochzeit, gilt das nicht mehr.

„Trotzdem müssen wir besonnen bleiben und weiter Abstands- und Hygieneregeln einhalten.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier

Am 15. Juli geht es mit den Corona-Lockerungen einen Schritt weiter. Besucher von Patienten erhalten dann in Krankenhäusern, Rehakliniken und Behindertenwerkstätten wieder mehr Freiräume. So können in den ersten sechs Tagen Patienten insgesamt zwei Besuche mit je maximal zwei Personen empfangen. Ab dem siebten Tag darf täglich ein Besuch von maximal zwei Personen kommen. Behinderteneinrichtungen dürfen von allen Bürgern betreten werden, wenn diese gesund sind und keinen Kontakt zu Corona-Infizierten hatten.

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.