Kulturbeirat wird neu gewählt? Wer steht zur Wahl? Wie, ich kann mich selber aufstellen lassen? Und die Wahlunterlagen erhalte ich per Post?
Um als Wahlvorschlag für die kommende Wahl zugelassen zu werden, müssen Bewerber unter Angabe von Vor- und Nachnamen, Adresse und Geburtsdatum eine unterschriebene Erklärung an das Wahlamt schicken. Zugelassen werden auch nicht in Wiesbaden gemeldete Personen, wenn sie angeben, aktiv im Wiesbadener Kulturleben tätig zu sein. Die zugelassenen Wahlvorschläge müssen sich vom 26. Mai bis zum 7. Juli 2022 zur Wahl stellen. Die Wahl findet als reine Briefwahl statt. Das neu zusammengesetzte Gremium beginnt mit seiner Arbeit am 1. September 2022 und wird nach vier Jahren wieder neu gewählt.
Mit 16 Wahlberechtigt
Aufgrund der jüngsten Anpassung der Kulturbeiratsordnung ergeben sich einige Änderungen für die Wahl. So können bei der dritten Kulturbeiratswahl Personen ab 16 Jahren (zuvor ab 18) kandidieren und abstimmen. Die Sparte Hochschule und angewandte Künste wurde gestrichen, die spartenunabhängigen Plätze wurden von vier auf sechs erhöht. Somit steigt die Anzahl der gewählten Kulturbeiratsmitglieder auf 13. Auch bei den von Institutionen und Politik entsendeten Vertretern gibt es Änderungen in Anzahl und Zusammensetzung. Die gesamte Mitgliederanzahl bleibt mit 25 gleich wie in den Vorjahren.
Bewerbungsunterlagen herunterladen
Diese und weitere Änderungen sind auf der Website des Kulturbeirats unter www.kulturbeirat-wiesbaden.de nachvollziehbar; Dort sind ab dem 26. Mai dann auch die Wahlunterlagen zu bestellen. Ein Formular für Ihre persönliche Bewerbung als potenzielles Beiratsmitglied steht zum Download hier bereit.
Archivoto oben @2018 Wiesbaden lebt!
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Die offizielle Internetseite des Kulturbeirats finden Sie unter www.kulturbeirat-wiesbaden.de.