Fleisch, Fisch und Milchprodukte aus der EU dürfen nicht mehr nach Russland importiert werden. Kindernahrung und alkoholische Getränke jedoch schon.
Irland kündigt Erleichterungen bei der Spritsteuer an. Gazprom liefert weiter gas durch die Pipeline in der Ukraine. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer lehnt einen Gas Boykott ab. Die USA denkt darüber nach, chinesische Firmen zu blockieren. Die Russische Zentralbank stellt den Devisenhandel ein. Coca Cola und Mac Donalds ziehen sich aus Russland zurück.
IHK Wiesbaden, kurz gefasst
Webinar – Sanktionen gegen Russland – IHK bringt den Durchblick
Wann: Freitag, 11. März 2022, von 15:00 – 16:30 Uhr
Anmelden und weitere Information entdecken: www.ihk-wies- baden.de/ukraine .
Tausende nutze Airbnb zum Spenden für die Ukraine. Die US-Ratingagentur Fitch hat die Kreditwürdigkeit Russlands erneut herabgesaust: Das sind Meldungen der vergangenen 12 Stunden. Die Welt hält zusammen – sie reagiert auf den russischen Angriff in der Ukraine reagiert. Die EU-Staaten haben und ihre internationalen Partner haben sich auf schärfere Sanktionen gegen Russland und Belarus geeinigt. Welche Geschäfte sind noch möglich?
„Viele Unternehmen wenden sich gerade mit Fragen rund um die Russland-Sanktionen an uns.“ – Stellvertretende Geschäftsführerin Caroline Meumann
Mit den Nachrichten wird mancher Zwiespalt offensichtlich. In einem Webinar informiert die IHK Wiesbaden am 11. März von 15:00 – 16:30 Uhr darüber, was jetzt zu beachten ist und welche Geschäfte überhaupt noch möglich sind, denn wegen den Kriegshandlungen und der zerstörten Infrastruktur gestalten sich Lieferungen in die Ukraine äußerst schwierig. Auch gegen Russland werden die Sanktionen fast täglich verschärft. Damit empfiehlt es sich etwaige Ge-schäfte gründlich vorab zu prüfen.
Um möglichst viele Unternehmer kompakt mit aktuellen Infor-mationen zu erreichen, bietet die IHK Wiesbaden ein passendes Webinar an.“ – Stellvertretende Geschäftsführerin Caroline Meumann
Die Unternehmen müssen sich jetzt vor allem vier Fragen stellen, erklärt Caroline Meumann (1.) An wen liefere ich? Mit bestimmten Personen dürfen keine Geschäfte gemacht werden. Ganz einfach gesagt, darf man an sie z. B. nicht mal Obst verkaufen. Sie könnten es weiterverkaufen und dadurch Gewinne erzielen. (2.) Wohin liefere ich? Ein komplettes Embargo gibt es auch gegen Russland nicht. (3.) Was liefere ich? Nicht jedes Produkt ist verboten. (4.) Und wofür wird die Ware eingesetzt? Bestimmte Waren können sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden. Ein Export muss dann vorab vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr- kontrolle (BAFA) genehmigt werden.
FAQ im Webinar klären
Im Webinar werden weitere relevante Fragen gestellt und beantwortet. So geht es neben den Rechtsgrundlagen z. B. auch um das Verhalten in der Krisensituation und die Kommunikation an Tochtergesellschaften und Vertragspartner. Als Referent wird der Rechtsanwalt für Außen- handel Dirk Hagemann seine langjährige Expertise einbringen.
Foto oben ©2022 Pixabay / Wiesbaden lebt! bearbeitet
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