In Deutschland sind rund 80 Prozent der Erwachsenen gegen das Coronavirus geimpft. Trotzdem nimmt die Zahl der Neuinfektionen rapide zu. Fremdschutz, Selbstschutz – der Umweltladen führt die 3G-Regel ein.
Der Umweltladen der Stadt Wiesbaden in der Luisenstraße 19 ist nach wie vor für den Publikumsverkehr geöffnet. Standen die Türen bislang allen offen, gilt von Mittwoch, 17. November, an die verschärfte 3-G-Regel. Das bedeutet, dass nur Besucher Zutritt erhalten, die nachweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind oder die einen PCR-Test vorlegen. Die nach Schuljahresbeginn von den Schulen ausgestellten Hefte mit Testnachweisen werden akzeptiert.
Verschärfte 3-G-Regel
Es dürfen nur Besucherinnen und Besucher den Umweltladen betreten, die
• geimpft sind: Nachweis durch QR-Code auf dem Smartphone (CovPass-App, Corona Warn-App) oder Ausdruck auf Papier;
• die genesen sind: Nachweis durch positiven PCR-Test. Dieser darf maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen;
• die einen negativen PCR-Test haben, der nicht älter als 48 Stunden ist: Nachweis auf dem Smartphone oder als Ausdruck auf Papier;
• die einen negativen Schnelltest haben, der nicht älter als 24 Stunden ist: Das gilt nur für Kinder ab sechs Jahren, Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest notwendig): Nachweis auf dem Smartphone oder als Ausdruck auf Papier.
Kinder unter sechs Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder sind von der 3-G-Regelung ausgenommen. Die Besucherzahl innerhalb der des Umweltladens ist auf sechs Personen begrenzt. Es gelten die AHA-Regeln.
Foto oben ©2021 Wiesbaden lebt!
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Die offizielle Internetseite vom Umweltladen finden Sie im internet unter www.wiesbaden.de.