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Gert-Uwe Mende Oliver Franz, Kontaktbeschränkungen, Corona-Maßnahmen und Alkoholverbotszone, Coroona-Regeln, Freedom-Day

Strengere Kontaktbeschränkungen

Die Infektionszahlen in Wiesbaden steigen ungebrochen weiter an. Der Verwaltungsstab der hat deshalb am 26. Oktober nach den Vorgaben des Landes-Eskalationskonzept weitere Maßnahmen beschlossen.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Ausweitung der Maskenpflicht, Begrenzung von Personenzahlen: Angesichts der steigenden Infektionszahlen gelten in Wiesbaden ab Donnerstag striktere Vorgaben: etwa bei Kontaktbeschränkungen.

De Zahlen sind alarmierend: Von Sonntag auf Montag hat das Gesundheitsamt 103 neue Corona-Fälle gemeldet. In der Stadt sind damit 1864 Corona-Fälle registriert – davon gelten 403 Personen als aktiv. Daher gelten ab Donnerstag strengere Kontaktbeschränkungen. Das heißt, dass sich im öffentlichen Raum nur noch fünf Personen oder Angehörige aus zwei Hausständen gemeinsam aufhalten dürfen. Bei privaten Zusammenkünften mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) außerhalb von Wohnungen bleibt es bei der in der vergangenen Woche getroffenen Regelung. Demnach dürfen maximal zehn Personen zusammenkommen. Das gilt insbesondere in gewerblich überlassenen Räumen und Gaststätten. Für Zusammenkünfte in privaten Räumen, insbesondere Wohnungen, wird empfohlen, dass sich höchstens zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen.

Theater, Kino, Oper

Die strengeren Kontaktbeschränkungen wirken sich auch auf Veranstaltungen und Kulturangebote aus. Demnach sind in Theater-, Opern- oder Kinovorstellungen – aowie Konzerte und vergleichbare Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen fortan untersagt. Im begründeten Einzelfall kann das Gesundheitsamt Ausnahmen erteilen. Die Begrenzung auf 50 Personen gilt auch für Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur Religionsausübung sowie für Trauerfeiern und Bestattungen. Die Begrenzung gilt ebenso für Veranstaltungen und Führungen in Museen, Schlössern, Gedenkstätten, Tierparks, vergleichbaren Einrichtungen sowie für die Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen.

Mund-Nasen-Schutz

Die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase im öffentlichen Raum wird ebenfalls ausgeweitet. Nicht mehr nur in Gaststätten sowie Übernachtungsbetrieben müssen Gäste beim Betreten und Verlassen sowie beim Verweilen auf Gemeinschaftsflächen wie Sanitärräumen, Garderoben und Wellnessbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Maskenpflicht gilt jetzt auch  für den Besuch von Gottesdiensten von Glaubensgemeinschaften, den Besuch von Theatern, öffentlichen Vergnügungsstätten und öffentlichen Einrichtungen.

„Wir wissen, dass dies weitere einschneidende Maßnahmen sind. Diese sind aber notwendig, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie wieder zu verlangsamen, Menschen aus Risikogruppen zu schützen und sicherzustellen, dass in Kliniken weiterhin ausreichend Behandlungskapazitäten vorhanden sind.“ –  Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz

Bereits beschlossen hat der Verwaltungsstab die Besuchs- und Kontaktbeschränkungen in Pflegeeinrichtungen. Sie gelten bis einschließlich Sonntag, 15. November. Personen, die in Alten- und Pflegeheimen oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben, dürfen dann maximal drei Mal pro Kalenderwoche für jeweils eine Stunde Besuch von maximal zwei Personen empfangen. Seit Montag, 19. Oktober, ist eine generelle Maskenpflicht in Schulen ab der fünften Klasse in Kraft. Auch der praktische Sportunterricht ist in Schulen für alle Jahrgänge in geschlossenen Räumen untersagt. Beim Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi-, Spitzen- und Amateursports in geschlossenen Räumen sind keine Zuschauer mehr zugelassen, im Freien fortan – wie oben ausgeführt – maximal 50 Zuschauerinnen und Zuschauer. Es gilt außerdem weiterhin das Besuchsverbot für Wiesbadener Kliniken. Die Maskenpflicht an Bushaltestellen wird mit den neuen Regelungen ab Donnerstag, den 29. Oktober, aufgehoben, da das Land inzwischen eine gleichlautende Pflicht für das gesamte Land Hessen erlassen hat, so dass es einer eigenen Wiesbadener Regelung per Allgemeinverfügung nicht länger bedarf. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist nach der Landesregelung, die bereits gilt, während des gesamten Aufenthalts an Bushaltestellen zu tragen – unabhängig davon, ob der Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden kann.

Ausblick

Der Verwaltungsstab trifft sich am Mittwoch, 26. Oktober, erneut um die Situation zu beurteilen. In der Sitzung soll auch darüber beraten werden, ob der Sternschnuppenmarkt, die Winterstubb und Eiszeit stattfinden können oder nicht.

Kontakt

Das Gesundheitsamt ist telefonisch unter (0611) 312828 erreichbar; montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie an den Wochenenden von 9:00 bis 13:00 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessenweiten Corona-Hotline beantworten unter der (0800) 5554666 täglich von 9:00 bis 15:00 Uhr Fragen zur Gesundheit und Quarantäne. Weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Corona-Virus werden montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr beantwortet. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung. (Archivfoto)

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Die offizielle Internetseite des Stadt mit allen Fakten zu Corona finden Sie unter: www.wiesbaden.de.

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.