Ein Jahresmittelwert von 47 µg/m³an der Schiersteiner Straße. Ein Mittelwert von 48 µg NO2/m³an der Ringkirche. Beide liegen deutlich über dem EU-zulässigen Wert. Drohen Dieselfahrverbote?

Der erste Verhandlungstag liegt Wochen zurück (Wir berichteten). Am 13. Februar geht weiter – klagen die Deutsche Umwelthilfe und der ökologische Verkehrsclub VCD auf Änderung des Luftreinhalteplans zur Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts in Wiesbaden. Ziel ist die Einhaltung und Umsetzung des EU-weit verbindlichen Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) in Wiesbaden, der seit 2010 gilt. Auch wenn das Dieselfahrverbote bedeutet.

Wiesbaden wehrt sich

Das Land Hessen hat kurz vor dem Termin am 13. Februar weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Wiesbaden in Aussicht gestellt. Dazu zählen die Elektrifizierung der Busse, sowie Hardware-Nachrüstungen in der kommunalen Fahrzeugflotte, die Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt sowie die Ausweitung der Park + Ride-Flächen am Stadtrand. Hinzu kommt ein ausgedehntes Radwegenetz für den gesamten Stadtbereich. Darüber hinaus wird einen Tag im voraus in der Schwalbacher Straße eine neue Licht-Installation zur Visualisierung der NO2-Konzentration in der LuftIn in Betrieb genommen. In der Verhandlung werden diese Maßnahmen bewertet. Die Verhandlung ist öffentlich.

Hintergrund

An beiden offiziellen verkehrsnahen Messstationen in Wiesbaden wurde 2018 der geltende NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ überschritten. An der Schiersteiner Straße lag der Jahresmittelwert bei 47 µg/m³. Die Messstation an der Ringkirche ermittelte für 2018 einen NO2-Wert von 48 µg NO2/m³. An weiteren Orten im gesamten Stadtgebiet ermittelte die DUH mit ihrer Citizen Science-Messaktion Decke auf, wo Atmen krank macht 2018 ebenfalls NO2-Werte deutlich oberhalb der erlaubten 40 µg/m³.

Fahrverbote sind rechtmäßig

Damit die Bürgerinnen und Bürger von Wiesbaden so schnell wie möglich zu ihrem Recht auf Saubere Luft kommen, klagen die DUH und der VCD seit 2015 auf Änderung des Luftreinhalteplans. Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Pkw als kurzfristig wirksame Maßnahme sind laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 rechtmäßig. (Foto: Karl Ludwig Poggemann / CC-BY-SA 2.0 / Flickr)

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Eine offizielle Internetseite zum Thema Dieselfahrverbote mit FAQs gibt es unter www.adac.de.

 

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