Der VGH Kassel bestätigt die Rechtswirksamkeit der Entwicklungssatzung für Ostfeld – ein wichtiger Schritt für Wiesbadens Zukunft und bezahlbaren Wohnraum.
Der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigte in seinem Urteil am Donnerstag die Rechtswirksamkeit der Entwicklungssatzung für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Damit sind die rechtlichen Weichen für das Projekt gestellt. Die Stadt erhält nun die nötige Planungssicherheit, um die nächsten Schritte zur Umsetzung des Bauvorhabens zu gehen.
Warum das Urteil für Wiesbaden so wichtig ist
Seit Jahren kämpft die Landeshauptstadt Wiesbaden gegen einen zunehmenden Wohnraummangel. Die steigende Nachfrage, insbesondere nach bezahlbarem Wohnraum, stellt Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen vor immense Herausforderungen. Die Entwicklung des Ostfelds stellt ein zentrales Element dar, um dieser Problematik entgegenzuwirken. In einer Zeit, in der der Wohnungsmarkt angespannt ist, setzt Wiesbaden auf ein Konzept, das den dringend benötigten Raum für neue Wohnungen schaffen soll.
Der bestätigte Rechtsweg für das Ostfeld-Projekt bedeutet nicht nur eine rechtliche Klarstellung, sondern auch eine konkrete Chance, den bestehenden Defiziten in der Stadtplanung zu begegnen. Das Urteil stärkt den Weg zu einer zukunftsfähigen und nachhaltig wachsenden Stadt.
Die juristische Auseinandersetzung: Was die Kläger forderten
Zuvor hatten Antragsteller im Rahmen von Normenkontrollverfahren versucht, die Entwicklungssatzung für Ostfeld zu kippen. Sie argumentierten, dass die städtebauliche Maßnahme auf fehlerhaften Annahmen beruhe und die Stadtverordnetenversammlung im September 2020 bei der Beschlussfassung fehlerhaft abgewogen habe. Insbesondere bezweifelten sie, dass der Bedarf an Wohnraum in Wiesbaden richtig eingeschätzt worden sei.
Doch der VGH Kassel ließ sich von diesen Argumenten nicht überzeugen und entschied, dass die Normenkontrollanträge unzulässig seien. Damit steht der weiteren Umsetzung des Projekts nun nichts mehr im Wege – ein deutliches Signal, dass die rechtlichen Grundlagen für das Ostfeld-Projekt stabil und zukunftsfähig sind. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung kann binnen eines Monats Beschwerde eingelegt werden.
Blick in die Zukunft: Was nun kommt
Mit der Bestätigung des Urteils steht Wiesbaden nun in der Pflicht, die Planungen für das Ostfeld weiter voranzutreiben. Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende zeigte sich erleichtert und hoffnungsvoll: Jetzt müssen wir nach vorne blicken. Die Gräben der Vergangenheit überwinden und die Chancen nutzen, die Ostfeld für Wiesbaden bietet, sagte er in einer ersten Stellungnahme.
Die Stadt wird sich nun intensiver der Umsetzung widmen und auch die Zusammenarbeit mit Investoren und Bauunternehmen intensivieren, um den Bau von Wohnungen und Infrastruktur schnellstmöglich zu starten. Ostfeld ist dabei mehr als nur ein Bauvorhaben. Es ist ein zukunftsweisendes Projekt, das die Entwicklung von Wiesbaden nachhaltig prägen wird – für kommende Generationen.
Foto – Entwurf fürs Ostfeld von Wessendorf DLA © 2024
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