Arbeitstitel Ostfeld: Die Zustimmung der Regionalversammlung ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu Wiesbadens neuem Stadtteil.
Ende November 2020 wurden die Antragsunterlagen für die so genannte Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen beim zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht. Die Landeshauptstadt hat damit alles Notwendige getan, um ihre Zielvorstellungen auf übergeordneter Raumordnungsebene abzustimmen.
“Die Entscheidung der Regionalversammlung habe ich freudig aufgenommen. Auf dieser Grundlage wird die Landeshauptstadt Wiesbaden in den nächsten Jahren ihren strukturellen Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten decken können.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende
Der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum kommt hier besondere Bedeutung zu. Außerdem wird Wiesbaden auch in der Zukunft seiner Funktion als Oberzentrum und als Standort von bedeutsamen Bundes- und Landesbehörden gerecht werden können. Es werden nun alle planungsrechtlichen Schritte eingeleitet, um dem Bundeskriminalamt eine langfristige Perspektive in Wiesbaden aufzuzeigen und damit den von allen Seiten gewünschten Verbleib der Bundesbehörde in der Region Rhein-Main zu sichern.“
„Das Bundeskriminalamt will seine im Stadtgebiet von Wiesbaden verteilten Standorte im Ortsbezirk Ostfeld an einem zentralen Behördenstandort zusammenfassen.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende
Mit der erfolgten Zustimmung der Regionalversammlung zur Zielabweichung könne die zügige Durchführung des Projekts Ostfeld beginnen, wie es der Gesetzgeber für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach §§ 165 ff. Baugesetzbuch (BauGB) fordere. Wiesbaden mache damit den nächsten Schritt zur zügigen Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum und zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen – mit einem neuen Behördenstandort und weiteren gewerblichen Nutzungen im urbanen Wohnquartier am Fort Biehler“, führte der Leiter des Stadtplanungsamtes, Camillo Huber-Braun aus.
„Das positive Votum der Regionalversammlung bildet die Basis für weitere Planungen von der Auslobung und Durchführung europaweiter städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerbe bis hin zur Bauleitplanung, in der die Qualitätsziele, die als politische Vorgaben an die Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme geknüpft sind, umgesetzt werden.“ – Camillo Huber-Braun, Leiter des Stadtplanungsamtes
Bei Einreichung des Flächennutzungsplans, der dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorzulegen ist, wird geprüft, wie die Stadt Wiesbaden die regionalplanerischen Anforderungen der Regionalversammlung erfüllt, die ihr bei der Zustimmung zur Zielabweichung als Maßgaben mitgegeben wurden. Von besonderem regionalpolitischen Interesse ist die Rücksichtnahme der städtebaulichen Planung auf Bereiche mit besonderen Klimafunktionen. Darüber hinaus muss der Anschluss des neuen Stadtteils an den Schienenverkehr sicher gestellt werden. Ebenso will die Regionalversammlung sicher gehen, dass die Stadt Wiesbaden die Existenzsicherung der Landwirte, die durch die Neubebauung einen Teil ihrer landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen verlieren, zum Beispiel durch angemessenes Tauschland, gewährleistet.
Bild oben: ©2021 SEG
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