„Durch enge Vernetzung der ambulanten und stationären Strukturen in Hessen wird die möglichst optimale Versorgung aller Patienten, ob COVID erkrankt oder mit sonstigen Erkrankungen, gewährleistet.“
Hessens Krankenhäuser und Vertragsärzte haben zusammen mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration in kürzester Zeit ein auf den Pandemiefall abgestimmtes ambulantes Konzept für die Versorgung aller entwickelt. Es steuert die Patientenzugänge zielgerichtet nach ihren Bedürfnissen. Ausgangspunkt für das ambulante Konzept ist der Stufenplan und die Organisation des stationären Bereichs in der COVID-Phase.
„Durch die enge Vernetzung und Kooperation der ambulanten und stationären Strukturen in Hessen unter den Rahmenbedingungen der Pandemie wird die möglichst optimale Versorgung aller Patienten, ob COVID erkrankt oder mit sonstige Erkrankungen, gewährleistet.“ – Sozial- und Integrationsminister Kai Klose
Praktisch bedeutet dies, dass die Patienten, bestmöglich im ambulanten Bereich versorgt werden, um eine übermäßige und unnötige Belastung des stationären Bereiches zu verhindern. Der stationäre Bereich wird durch COVID im intensivmedizinischen Bereich über das normale Maß hinaus belastet, erklärt Klose. Daher sei die Funktionsfähigkeit der ambulanten Versorgung von zentraler Bedeutung. Nach gleichermaßen für den ambulanten wie stationären Sektor festgelegten medizinischen Kriterien erfolgt nötigenfalls eine Einweisung ins Krankenhaus und falls medizinisch erforderlich, die Verlegung in ein Krankenhaus einer höheren Versorgungsstufe für COVID-Patienten.
„Wir haben natürlich in dieser Zeit auch die Patienten im Blick, die nicht an COVID, sondern an anderen Krankheiten leiden.“ – Sozial- und Integrationsminister Kai Klose
Soweit die Hausärzte nicht die Versorgung übernehmen können, steht im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ein Netz von ausgewählten COVID-Schwerpunktpraxen bereit, die nach Überweisung vom Gesundheitsamt oder Vertragsärzten und Vertragsärztinnen aufgesucht werden können. Die Schwerpunktpraxen werden von Lungenfachärzten und Kardiologen konsiliarisch unterstützt.
„Es ist gerade für die Gesundheitsämter sehr wichtig, dass es nun mit den COVID-Schwerpunktpraxen zusätzlich zu dem COVID-Koordinierungscenter verlässliche Strukturen für die ambulante Versorgung von COVID-Patientinnen und -Patienten gibt.“ – Dr. Wollenberg, Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der ärztlichen Amtsleitungen der Hessischen Gesundheitsämter
Zur einfacheren Abstimmung in den Versorgungsregionen gibt es für alle Versorgungsbereiche, auch den der Pflege- und Altenheimen sowie den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Rettungsdienste, zentrale Ansprechpartner, um Abstimmungen zwischen den Versorgungsbereichen schnell und unbürokratisch durchführen zu können. Staatsminister Klose betont, dass die derzeit gute Bilanz zur Eindämmung der Pandemie ganz entscheidend durch den nun seit Wochen anhaltenden, unermüdlichen Einsatz und das herausragende Engagement durch Hessens Gesundheitsämter gelungen ist.
„Das ist ein gemeinsamer Schulterschluss, der den festen Willen aller Beteiligten zeigt, die Pandemie mit vereinten Kräften zu bekämpfen.“ – Sozial- und Integrationsminister Kai Klose
Minister Klose dankt allen Beteiligten, insbesondere dem Leiter des Planungsstabes COVID-19 Stationäre Versorgung/Rettungsdienst Professor Jürgen Graf, dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke sowie der Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der ärztlichen Amtsleitungen der Hessischen Gesundheitsämter, Frau Dr. Wollenberg, sowie der ebenfalls eingebundenen Landesärztekammer Hessen und der Hessischen Krankenhausgesellschaft für deren großen Einsatz und allen Beteiligten für ihren festen Willen zu einer gemeinsam getragenen Lösung dieser grundlegenden Versorgungsfragen zu gelangen. ∆
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