Ärger und Enttäuschung macht sich bei vielen hessischen Feuerwehren breit. Die wiederholte Forderung nach einem baldigen Impftermin verhallt.
Da die wiederholten Forderungen des Landesfeuerwehrverbandes Hessen eine sofortige Impfmöglichkeit für alle Einsatzkräfte zu schaffen, bisher keine Reaktion zeigte, haben sich Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr am Freitagvormittag vor der Staatskanzlei eingefunden. Parallel dazu melden die Nachrichten, dass sich alle Personen der Priorisierungsgruppe drei zur Impfung anmelden können. Das vorstellig werden fällt damit zum richtigen Zeitpunkt – und bringt hoffentlich den nötigen Vorschub.
Abstand ist bei der Feuerwehr …
Beispiel Verkehrsunfall: Ein Verletzter muss aus seinem Auto befreit werden. Abstand halten ist nicht möglich für die Feuerwehrleute, das Infektionsrisiko dafür hoch. Besonders die derzeitigen Mutationen gebieten größte Vorsicht neben der eigenen Infektion und Erkrankung auch die Gefahr, dass mögliche Ansteckungen noch weiter getragen werden können. Wie soll eine Infektion dann gegenüber dem Partner/-in und Familie gerechtfertigt werden?
Optimaler Schutz
Feuerwehreinsatzkräfte gehen ohnehin bereits ein hohes gesundheitliches Risiko ein, unter der Voraussetzung, dass ein optimaler Schutz besteht. Dieser Schutz wird momentan nicht gewährt! Sie können sich Ihre Umgebungsbedingungen leider nicht aussuchen und sind unweigerlich gefährdet. Testen vor dem Einsatz funktioniert nicht, die Hilfsfristen gelten – Masken schützen nur begrenzt.
Feuerwehr darf sich impfen lassen
Bei den Einsatzkräften ist der Unmut bis zuletzt gewachsen. Ihr Einsatz für das Allgemeinwohl, so das empfinden, werde offensichtlich mit Füßen getreten. Mit der Öffnung der Priorisierungsgruppe drei ist der Weg für die Feuerwehren jetzt auch ohne Ministererlass frei. Zeit umzudenken: Es ist nicht mehr nötig daran zu denken, den Dienst zu quittieren. Und vielleicht ist es ja möglich, zeitnah einen Termin für alle zu finden.
Offen bleiben dagegen die fehlenden Ausbildungsmöglichkeiten sowie die praktischen Übungsdienste und ausfallende Lehrgänge. Hoffentlich kommt auch hier schnell Bewegung rein.
Impf-Hotline ist offen für Priorisierungsgruppe drei
Seit Freitagmittag können sich alle über 60-Jährige, (2) Personen insbesondere mit folgenden Erkrankungen: behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Adipositas (BMI über 30), (3) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, (4) Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben, die über 60 Jahre alt sind und eine der vorgenannten Erkrankungen haben impfen lassen.
Darüber hinaus sind Personen,(5) die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege, im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind; (6) Wahlhelferinnen und Wahlhelfer; (7) Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen; (8) Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut; (8) Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind; (9) Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht Grund-, Sonder- oder Förderschulen sind, tätig sind sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht jetzt impfen lassen.
Foto oben Stiller Protest, Dr. Ralf Ackermann – Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Hessen, Dr. Max Piper, Michael Sammet, Norbert Fischer – Vorsitzender des Nassauischen Feuerwehrverbandes, Dario Siciliano (Freiwillige Feuerwehr Wiesbaden) ©2021 Volker Watschounek
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