Hessens Bevölkerung wird älter. Die geriatrische Versorgung gewinnt an Bedeutung. Um so wichtiger ist es, dass sie sicher gestellt und das Land auf die zweite Welle vorbereitet ist.
Hessens Sozial- und Integrationsminister Kai Klose hat heute den neuen, vom Kabinett beschlossenen hessischen Krankenhausplan vorgestellt, der den bisher gültigen aus dem Jahr 2009 ablöst. Der Plan wurde in den vergangenen beiden Jahren erarbeitet, aus aktuellem Anlass wurde ihm ein Corona-Sonderkapitel angefügt. Unser Plan bietet die Grundlage für eine zeitgemäße Weiterentwicklung der stationären Versorgung für Patientinnen und Patienten. Das Corona-Sonderkapitel als Teil des Krankenhausplans sorgt zudem dafür, dass im Bedarfsfall schnell Behandlungsmöglichkeiten für COVID-19-Patientinnen und -Patienten bereitgestellt werden und zugleich ausreichende Behandlungsmöglichkeiten für alle anderen dringlichen Fälle zur Verfügung stehen, erklärt der Minister. Er hebt hervor, dass der neue Plan im breiten Konsens mit allen Beteiligten im Krankenhauswesen verabschiedet wurde.
„Im Zentrum des Plans steht das Wohl der Patienten. Ein Fokus liegt deshalb auf der Patientengerechtigkeit, die wir der Bedarfsgerechtigkeit und qualitativen Hochwertigkeit der Behandlung gleichberechtigt an die Seite stellen.“ – Minister Kai Klose
In dem neuen Krankenhausplan haben die qualitativ hochwertige Versorgung einen höheren Stellenwert als bisher: Das Land Hessen orientiere sich an den vom gemeinsamen Bundesauschuss beschlossenen planungsrelevanten Indikatoren und den weiteren Vorgaben des Bundes, etwa zum Notfallstufenkonzept. Damit erreiche Hessen, dass sowohl die bundes- wie auch die landesrechtlichen Vorgaben zu einheitlichen Qualitätsanforderungen zusammengefasst würden, so der Minister.
„Die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser ist kein Selbstzweck, sondern soll dem Patientennutzen dienen. Deshalb binden wir auch Patientenvertreter bei der Weiterentwicklung des Krankenhauswesens ein.“ – Minister Kai Klose
Die gute Zusammenarbeit der unterschiedlichen Versorgungsbereiche des Gesundheitswesens sei ein weiterer wichtiger Punkt des Krankenhausplans, so Klose weiter. Wir stärken deshalb den Stellenwert der sektorenübergreifenden Versorgung: Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen und der Hessischen Krankenhausgesellschaft diskutieren wir intensiv sektorenübergreifende Bedarfsfragen und vereinbaren Versorgungsziele sowie gemeinsame Maßnahmen, sagt der Sozialminister.
„Im Krankenhausplan 2020 haben wir deutlich herausgearbeitet, dass die Hilfsfrist des Hessischen Rettungsdienstgesetzes von zehn Minuten in Kombination mit den Erreichbarkeitsvorgaben dazu dient, die Versorgung in der Fläche zu sichern und den Zeitraum begrenzter medizinischer Versorgung möglichst kurz zu halten.“ – Minister Klose
Hessens Bevölkerung wird im Durchschnitt immer älter. Dem demographischen Wandel tragen wir auch im Krankenhausplan Rechnung, indem wir die geriatrische Versorgung verstärkt in den Fokus nehmen, um für die zunehmende Zahl älterer Patienten mit ihrem spezifischen Behandlungsbedarf möglichst optimal vorbereitet zu sein. Auf der Grundlage des Geriatriekonzepts ist bereits in den vergangenen Jahren ein schrittweiser Ausbau der Versorgungsstrukturen erfolgt. Wir behalten auch weiterhin sehr genau im Blick, ob und wie wir diese weiter anpassen müssen, um Seniorinnen und Senioren gut medizinisch zu betreuen, so Klose abschließend.
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