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Gesamtstädtische Stellungnahme zum Regionalplan beschlossen

Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende begrüßt, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau die gesamtstädtische Stellungnahme zur ersten Offenlage des Regionalplans Südhessen am Dienstag, 9. Dezember, beschlossen hat. Mende dankte allen Beteiligten für die monatelangen Vorarbeiten und für eine sehr sachliche politische Debatte.

Kyra Intelliana 3 Stunden vor 0

Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende begrüßt, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau die gesamtstädtische Stellungnahme zur ersten Offenlage des Regionalplans Südhessen am Dienstag, 9. Dezember, beschlossen hat. Mende dankte allen Beteiligten für die monatelangen Vorarbeiten und für eine sehr sachliche politische Debatte.

„Mit diesem Beschluss macht die Stadtverordnetenversammlung deutlich, dass der vorliegende Entwurf den Aufgaben Wiesbadens als Oberzentrum nicht gerecht wird und die Entwicklung der Landeshauptstadt hemmt“, sagte Mende am Mittwoch, 10. Dezember, in Wiesbaden. Er fordert, dass der Regionalplan bis zur zweiten Offenlage deutlich überarbeitet wird, um den Interessen der Landeshauptstadt Wiesbaden zu entsprechen. 

Insbesondere das Fehlen ausreichender Gewerbegebiete schränkt die Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt ein. „Wir sind solidarisch mit Bund und Land und stellen für das BKA und für die Landespolizei erhebliche Flächen zur Verfügung – das entspricht auch unserem Selbstverständnis als Landeshauptstadt – aber dann muss dafür an anderer Stelle Kompensation geschaffen werden“, fordert der Oberbürgermeister. Diese Position wurde gestern im Planungsausschuss breit geteilt und nochmals ausdrücklich im Beschluss bekräftigt.

Insgesamt sieht die Landeshauptstadt die Detailtiefe des Regionalplans als Eingriff in die kommunale Bauleitplanung sehr kritisch. Die Regionalplanung sollte sich auf tatsächlich raumbedeutsame Aspekte beschränken und die Entwicklung von Flächen bis fünf Hektar vollständig der kommunalen Planungshoheit überlassen. Insbesondere dürften der kommunalen Wärmewende, zu der die Kommunen gesetzlich verpflichtet seien, auf regionalplanerischer Ebene keine Hürden in den Weg gestellt werden.

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