Mit der Wohnraumoffensive sorgt die Bundesregierung dafür, dass in Deutschland mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht. Das Baulandmobilisierungsgesetz soll dazu beitragen, dass für diese Wohnungen auch ausreichend Bauland zur Verfügung steht.

Zuständig für die Ausweisung von Bauland sind die Gemeinden. Im Rahmen der Bauleitplanung legen sie fest, wie die Grundstücke in der Gemeinde genutzt werden dürfen. Laut Baugesetz haben sie in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht, welches mit dem  Baulandmobilisierungsgesetz ausgeweitet wird. Sie werden so in zusätzlichen, städtebaulich relevanten Fällen leichter davon Gebrauch machen können. Das bedeutet praktisch, dass das allgemeine Vorkaufsrecht durch die Klarstellung, dass ein Grundstück auch dann als unbebaut gilt, wenn es eingefriedet oder zu vorläufigen Zwecken bebaut ist, erweitert wird. Das Gemeinden ein Vorkaufsrecht im Fall von sogenannten „Schrott“- oder „Problemimmobilien“ erhalten – etwa für Immobilien, die baulich verwahrlost sind und dadurch negativ auf ihre Umgebung wirken. Das Gemeinden beim Verkauf von bebauten und brachliegenden Grundstücken ein Vorkaufsrecht durch Satzung begründen, wenn der der Wohnungsmarkt angespannt ist und dies durch die Landesregierung per Verordnung festgelegt wurde.

Pressemitteilung SPD

Vorkaufsrecht für Schrottimmobilien prüfen

Chancen des Baulandmobilisierungsgesetzes nutzen – Die SPD-Stadtverordnetenfraktion sieht im Baulandmobilisierungsgesetz auch für Wiesbaden große  Chancen zur Anwendung neuer rechtlicher Möglichkeiten, mit denen die Schaffung von Wohnraum erleichtert werden kann. Hierzu gehören beispielsweise das Aussprechen von Baugeboten oder Planungserleichterungen zu Gunsten von Wohnungen, erläutert der planungspolitische Sprecher der SPD-Stadtverordnetenfraktion, Gerhard Uebersohn. Wir bitten daher den Magistrat in einem entsprechenden Antrag im heutigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau um eine Prüfung, ob und wo uns dieses neue Instrument weiterhelfen kann. Hintergrund ist, dass seit Mai 2022 eine entsprechende hessische Rechtsverordnung die Anwendung des Baulandmobilisierungsgesetzes in Wiesbaden auf Grund seines angespannten Wohnungsmarktes zulässt.

Spannend finden wir auch die erweiterten Möglichkeiten für ein kommunales Vorkaufsrecht. Dies gilt insbesondere für sogenannte Schrottimmobilien, von denen wir auch in Wiesbaden einige haben. Das gilt beispielsweise für das Gebäude Bismarckring 23, aber auch mit Blick auf die weitgehend leerstehende Ladenzeile des Roten Hochhauses im Schelmengraben, so Uebersohn weiter. Hier wollen wir ausloten, welche rechtlichen Optionen wir haben.

Darüber hinaus ermöglicht das Baulandmobilisierungsgesetz die Anwendung eines Genehmigungsvorbehalts bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Ein solches Recht wünschen wir uns schon länger, weil damit unter Umständen auch der Verdrängung von Mieterinnen und Mietern, aber indirekt auch von viertelprägender Gastronomie entgegengewirkt werden kann. Damit erhalten wir ein Recht, dass wir sonst nur durch sogenannte Erhaltungssatzungen bekommen würden, deren Einführung in Wiesbaden aber an der notwendigen Rechtssicherheit der entsprechenden Satzungen scheitert. Das Baulandmobilisierungsgesetz ermöglicht dies nun auf direktem Weg. Diese Chance wollen wir nutzen, betont der Vorsitzender der SPD-Stadtverordnetenfraktion Hendrik Schmehl. Wir sind gespannt, welche Anwendungsmöglichkeiten der Magistrat in der neuen Rechtslage sieht.

Foto oben ©2022 Pixabay bearbeitet Wiesbaden lebt!

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Die Internetseite des Bundes zum Baulandmobilisierungsgesetz finden Sie unter www.bmwsb.bund.de.

 

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