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Betrug: ESWE prüft kein Rechnungen an der Haustür

Aktuell sind im Stadtgebiet wieder Drückergruppen unterwegs, die behaupten, im Auftrag von ESWE Versorgung zu arbeiten. Ihr einziges Ziel ist jedoch, Unterschriften unter neue Stromverträge zu erschwindeln.

Volker Watschounek 6 Jahren vor 0

Vor sogenannten Haustürgeschäften wir immer gewarnt. Aber wenn ein Mitarbeiter eines Unternehmens Ihre Vertrauens klingelt. Betrug?

Betrug an der Haustür. Check24 ist der Platzhirsch unter Vergleichsportalen, Verivox ein anderer. Mit offenen Karten und verlockenden Angeboten werben beide um Neukunden. Wie der Wiesbadens Energiedienstleister ESWE-Versorgung informiert sieht das bei den Trickbetrügern, der derzeit in Wiesbaden sein Unwesen treibt, ganz anders aus – Informanten nach, soll einer von Ihnen Mitte Vierzig sein, hat eine Glatze haben. Er klingelt unter dem Vorwand, er müsse zurückliegende ESWE-Rechnungen überprüfen

Preise unverändert

Der Mann klingele an Privathäusern. Er gebe sich als ESWE-Mitarbeiter aus. Er spiele mit verdeckten Karten und gebe vor, dass er die zurückliegenden Rechnungen prüfen müsse …

Gefälschte Dokumente

Unter dem Vorwand, es hätten sich Änderungen ergeben, versucht der Kriminelle von seinem Gegenüber Unterschriften unter neue gefälschte ESWE-Strom- oder Gasverträge zu ergaunern. In Wirklichkeit verbergen sich dahinter aber Wechselaufträge für einen anderen Energieversorgers.

Nicht unterschreiben

Wiesbadens Energiedienstleister betont, dass der Mann nicht im Namen des Unternehmens handelt: ESWE Versorgung informiert im Fall von Änderungen jeglicher Art seine Kunden immer schriftlich. Unseriöse Haustürgeschäfte mit Drückermethoden sind nicht die Machenschaften von ESWE-Versorgung und damit ein klarer Hinweis auf Betrugsversuche. Äußerer können sich ESWE-Mitarbeiter stets ausweisen und sie drängen bei Hausbesuchen auch nicht auf den Abschluss von Neuverträgen.

Widerruf!

Haben Sie erst kürzlich einen Vetrag unterschrieben, prüfen sie gleich die Echtheit. Ist es kein 14 Tage her, machen Sie von ihrem Widerrufsrecht gebrauch. Denn gemäß § 312g Abs. 1 des Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB) steht ihnen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu. Demnach können Sie binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer ohne Angabe von Gründen widerrufen. Empfangene Leistungen sind zurück zu gewähren.

 (©3-2019 / Flickr / Trending Topics 2019 / CC-BY 2.0)

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Die offizielle Internetseite von ESWE Versorgung finden Sie unter www.eswe-versorgung.de

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