Erst einmal nur Wiesbadens Kliniken. Eine Ausweitung von dem Besuchsverbot auf Wiesbadens Pflegeeinrichtungen ist nicht auszuschließen, aktuell aber kein Thema.
Da rund um und in Wiesbaden die Zahl der Corona-Neuinfektionen deutlich steigen, wurde das Besuchsverbot in Wiesbadener Kliniken verlängert. Es dient dem Schutz der Patienten, des medizinischen Personals sowie der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitswesens. Um auch ältere Menschen besser zu schützen, diskutierte der Verwaltungsstab zusätzlich über eine Ausweitung des Besuchsverbots auf Pflegeeinrichtungen. Vor einem Beschluss wird der Stab zeitnah die betroffenen Einrichtungen kontaktieren. Gemeinsam mit ihnen werden der Bedarf einer Regelung sowie Details geklärt, um den Bedürfnissen der Einrichtungen und der dort lebenden und arbeitenden Menschen gerecht zu werden.
Besuchsverbot gilt nicht für…
Nicht betroffen vom Besuchsverbot in Kliniken sind weiterhin Eltern minderjähriger Kinder oder besondere Personengruppen wie Seelsorger, Betreuer, Rechtsanwälte, Notare, Standesbeamte, Bestatter, Personen im Rahmen ihrer Behandlung in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung nach § 37b Abs. 2 SGB V oder sonstige Personen, denen aus beruflichen oder therapeutischen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu gewähren ist. Auch für Geburten sieht die Regelung weitgehende Ausnahmem vor. Die werdenden Mütter dürfen während des gesamten Geburtsvorgangs eine Vertrauensperson an ihrer Seite haben. Besondere Ereignisse, wie beispielsweise die Überbringung schwerer Diagnosen oder Sterbeprozesse, können ebenfalls in Begleitung stattfinden. Für alle zulässigen Aufenthalte in den Kliniken gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln.
Privater Rahmen auf 50 Teilnehmer beschränkt
Bereits am Dienstag, 29. September, einigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten auf weitere Corona-Maßnahmen. Nach dem Beschluss soll die Teilnehmerzahl bei privaten Zusammenkünften in öffentlichen Räumen auf 50 Teilnehmer beschränkt werden, wenn örtlich ein erhöhtes Infektionsgeschehen von 35 Neuinfektionen bezogen auf 100000 Einwohner im Sieben-Tages-Verlauf erreicht wird. Für Zusammenkünfte in privaten Räumlichkeiten wird dringend empfohlen, die Teilnehmerzahl auf maximal 25 Personen zu beschränken. Erreicht die Zahl der Neuinfektionen bezogen auf 100000 Einwohner im Sieben-Tages-Verlauf die Marke von 50, soll bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen Raum eine Beschränkung auf 25 Teilnehmer gelten und für private Räume die dringende Empfehlung einer Beschränkung auf 10 Personen. Sollten die Corona-Fallzahlen in Wiesbaden steigen, wird sich der Verwaltungsstab bei weiteren Beschlüssen an diesen Vorgaben orientieren.
Corona-Bilanz 12. Oktober
Stand 12. Oktober, 15:00 Uhr, sind in Wiesbaden insgesamt 115 Personen an Corona erkrankt. In den vergangenen sieben Tagen sind 80 Neu-Infizierte hinzugekommen. Aktuell liegt die Landeshauptstadt damit bei 27,5 Neu-Infizierten pro 100000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz). Das 7-Tage-R liegt bei 1,10 wenn man davon ausgeht, dass das Auftreten der Infektion der Personen in Ermittlung nicht länger als vier Tage zurück liegt. Ohne Personen in Ermittlung liegt es bei 0,66. Die Corona-Ampel steht auf gelb.
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Die letzte Verfügung zu den Corona-Regeln finden Sie im Internet unter www.wiesbaden.de.