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EU-Verordnung, IBAN und Name des Empfängers müssen stimmen.

Empfängerüberprüfung wird Pflicht bei SEPA-Überweisungen

Ab 9. Oktober 2025 greift eine neue EU-Vorgabe: Jede SEPA-Überweisung durchläuft eine Empfängerüberprüfung. Banken gleichen künftig Namen und IBAN ab. Bürgerinnen und Bürger sollen dadurch Betrug leichter erkennen und Fehlbuchungen vermeiden. Wiesbaden ruft zur rechtzeitigen Anpassung gespeicherter Vorlagen auf.

Grafik: Kathleen Rother Redaktion 2 Tagen vor 0

Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen ein. Wiesbaden empfiehlt, Vorlagen anzupassen: ab Oktober prüfen Banken, ob Name und IBAN übereinstimmen.

Ein neuer Sicherheitscheck. Die EU verschärft den Zahlungsverkehr. Ab 9. Oktober 2025 gilt eine Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen. Banken vergleichen künftig, ob der eingegebene Name zum Konto passt. Stimmen Name und IBAN nicht überein, stoppt die Bank den Vorgang oder fordert eine Bestätigung.

Weniger Irrtümer, weniger Betrug

Der Gesetzgeber will damit gleich zwei Risiken eindämmen: Fehleingaben und Betrugsversuche. Wer sich beim Namen vertippt, erhält sofort eine Warnung. Wer auf eine falsche Zahlungsaufforderung hereinfällt, kann den Fehler leichter erkennen. Die Kontrolle soll so die Sicherheit im digitalen Zahlungsverkehr erhöhen.

Wiesbaden ruft zur Vorbereitung auf

Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Wiesbaden bittet Bürger und Unternehmen DAHER, ihre gespeicherten Vorlagen und Daueraufträge zu prüfen. Wer etwa an die Stadt überweist, soll künftig konsequent „Landeshauptstadt Wiesbaden“ als Empfänger angeben. Nur so verarbeitet die Bank Zahlungen korrekt.

Ein Schritt für Europa

Die Maßnahme startet in Deutschland und den Euroländern, ab 2027 gilt sie EU-weit. Auch Island, Norwegen und Liechtenstein können teilnehmen. Für Verbraucherinnen bedeutet das: Mehr Klarheit im Alltag, weniger verlorenes Geld – und ein deutlich sichererer Zahlungsverkehr.

Symbolfoto ©2025 AI-Volker Watschounek

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FAQ zur Empfängerüberprüfung, der Bankenverband informietrt.

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