Die Landeshauptstadt Wiesbaden war wegen seiner Restabfallentsorgung und der Ausschreibung der Müllverbrennungsanlage in die Kritik geraten. Auf Überprüfung geklagt hatte die Firma Remondis GmbH.
Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Donnerstag festgestellt hat, ist das Vergabeverfahren der MBA Wiesbaden GmbH rechtens. Schon die Vergabekammer Hessen hatte keinen Grund zur Beanstandung an der Ausschreibung zur Restabfallentsorgung und insbesondere gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, des Wettbewerbs und der Transparenz erkennen können.
„Wir haben mit diesem Urteil gerechnet, aber erleichtert sind wir natürlich trotzdem.“ — Joachim Wack und Markus Patsch, MBA-Geschäftsführer
Die MBA Wiesbaden GmbH hat darauf hingewiesen, dass eine Urteilsbegründung noch nicht vorliege. Fest stehe jedoch, dass das Gericht keine vergaberechtlichen Fehler in dem europaweiten Vergabeverfahren festgestellt hat. Die Auftragsvergabe könne jetzt unverzüglich erfolgen.
„Diese Form der Ausschreibung hatte zum Ziel, nicht nur die Umwelt zu entlasten, sondern gleichzeitig auch die Gebühren für die Bürger Wiesbadens stabil zu halten.“ — Joachim Wack und Markus Patsch, MBA-Geschäftsführer
Die MBA hatte vergangenes Jahr die Entsorgung des Restabfalls aus Wiesbaden europaweit ausgeschrieben. Der Hauptvertrag mit der RMA GmbH läuft zum Jahresende 2018 aus. Zur Erreichung der Klimaschutzziele wurde diese Ausschreibung so formuliert, dass nicht nur der Preis, sondern auch ökologische Aspekte bei der Vergabe berücksichtigt werden. Vor allem soll so der LKW-Transport von Restabfällen und damit der Schadstoffausstoß deutlich reduziert werden.
Abgewiesen
Branchenführer Remondis, unter anderem Mitbetreiber von zwei Müllverbrennungsanlagen im Rhein-Main-Gebiet, hatte an der Ausschreibung teilgenommen, sich aber gleichzeitig auch gerichtlich gegen das Vergabeverfahren zur Wehr gesetzt – letztendlich erfolglos. (Bild: ©2018 Michael Grabscheit / pixelio.de) ∆
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Die offizielle Internetseite von Remodis finden Sie unter www.remondis.de.