Wiesbadener Restabfallentsorgung: kein Verstoß
Bei der Ausschreibung der Restabfallentsorgung der Stadt Wiesbaden im vergangenen Jahr ist es nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Frankfurt zu keinem Verstoß im Vergabeverfahren gekommen.
Bei der Ausschreibung der Restabfallentsorgung der Stadt Wiesbaden im vergangenen Jahr ist es nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Frankfurt zu keinem Verstoß im Vergabeverfahren gekommen.