Von der Stadtverordnetenversammung beschossen, wird der Wiesbaden-Bonus jetzt umgesetzt. Jungen Menschen, die neu in der Stadt sind und einer Ausbildung nachgehen, haben Anspruch darauf.
Wiesbadener Neubürgerinnen oder Neubürger, die hauptberuflich Schüler, Student oder Auszubildender sind zum ersten ma nach dem 25. Mai 2022 ihren Erstwohnsitz in Wiesbaden angemeldet haben, können online den Wiesbaden Bonus in Höhe von 100 Euro beantragen. Die Stadt hat hierfür im digitalen Rathaus unter dem Stichwort Wiesbaden-Bonus eine Internetseite aufgesetzt, die im Bürgerserviceportal der Stadt unter dem Link unten aufzurufen ist.
Gleich beantragen
Nachdem die Anmeldung des Wohnsitzes im Bürgerbüro erfolgt sei, müsse der Antragsteller online lediglich noch ein paar persönliche Daten sowie die Bankverbindung für die Auszahlung angegeben und einen Ausbildungs-Nachweises der Schule, der Universität oder des Ausbildungsbetriebes hochladen. Das Bürgerbüro prüft die Unterlagen innerhalb kurzer Zeit und veranlasst die Auszahlung des Wiesbaden-Bonus, beschreibt Wiesbadens Bürgermeister Dr. Oliver Franz das Verfahren.
An Hauptwohnsitz gebunden
Der Bonus wird einmalig auf Antrag bei der Erstanmeldung eines eigenständigen Hauptwohnsitzes vergeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie alleine wohnen , in Wohngemeinschaften oder zusammen mit dem Partner. Auch der Ort der Schule, Ausbildungsstätte oder Universität ist unerheblich.
Erklärvideo zum Wiesbaden Bonus
Wer mehr Informationen zum Wiesbaden Bonus braucht, sollte sich das Erklärvideo (siehe unten) vom Team Online-Rathaus ansehen Darin wird der WiesbadenBonus anschaulich erläutert.
Haben Sie ihren Nachweis über Studium, Schule oder Ausbildung digital parat, dann können Sie sich können Sie gleich hier den Wiesbaden Bonus im digitalen Rathaus online beantragen.
Foto oben ©2022 Pixabay
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Das digitale Rathaus, Dienstleistung im sogenannten Bürgerservice finden Sie unter www.wiesbaden.de.