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Wellritzstraße für den Radverkehr freigegeben

Wellritzstraße für den Radverkehr freigegeben

Geisterradler in der Wellritzstraße. Mitnichten! Das Piktogramm zeigt deutlich: Die Wellritzstraße ist für Radfahrende entgegen der Fahrtrichtung freigegeben. Jetzt nicht auf dumme Gedanken kommen. Nur wenn des deutlich angezeigt wird, ist das Fahrten entgegen der Fahrtrichtung erlaubt – und nur dann.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Radfahren in Wiesbaden im Jahr 2020. Es wird besser. Als erste von zahlreichen Maßnahmen ist am Mittwoch die Wellritzstraße gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße für den Radverkehr freigegeben worden.

Wie das Dezernat für Umwelt, Grünflächen und Verkehr mitteilt, ist die Wellritzstraße für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße geöffnet worden. Damit habe man einen lange gehegten Wunsch des Ortsbeirats Westend/Bleichstraße erfüllt.

„Mit der Öffnung verbessern wir die Erreichbarkeit der Geschäfte und Restaurants sowohl im neuen Fußgängerzonen-Abschnitt als auch im Rest der Wellritzstraße.“ – Umwelt- und Verkehrsdezernent Andreas Kowol

Die Neuregelung wird durch Beschilderung und zusätzlich Piktogramme auf der Fahrbahn verdeutlicht. Auch die Weiterfahrt in Richtung Westen über den Bismarckring/Sedanplatz ist nun dank neuer Ampelanlage möglich. Mit der jetzt durchgängigen Achse Wellritzstraße/Westendstraße werde in Wiesbaden das Radfahren zwischen der nördlichen Innenstadt und der Hochschule RheinMain erleichtert, betont Kowol die Netzwirkung der Maßnahme. Im Zuge der für die Zukunft vorgesehenen Umgestaltung der Schwalbacher Straße soll ab naher Zukunft ebenfalls eine verbesserte Überquerungsmöglichkeit Richtung Michelsberg und Fußgängerzone entstehen.

Radfahrerwissen

Steht am Straßenrand bzw. auf dem Gehweg eines der blauen Radwegeschilder, müssen Radfahrende den Radweg benutzen. Tun sie dies nicht, droht ein Bußgeld. Das droht aber auch, wenn sie den Radweg in nicht zugelassener Richtung benutzen. 20 Euro kostet das. Behindern sie dabei andere, sind es 25 Euro, bei Gefährdung 30 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 35 Euro zur Kasse gebeten.

Fahren in der Einbahnstraße – Wenn Einbahnstraßen mit einem Zusatzschild für Radfahrende freigegeben sind, dürfen sie diese entgegen der Fahrtrichtung benutzen – ist sie nicht freigegeben, kostet das 20 Euro. Behindern sie dabei andere, sind es 25 Euro, bei Gefährdung 30 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 35 Euro zur Kasse gebeten.

Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Westend lesen Sie hier.

Was Fahrradfahrer dürfen und was nicht verrät die Internetseite des adfc unter www.adfc.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.