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Musterbescheid

Bürger in der Pflicht, Gebührenbescheide kommen später

Am 21. Dezember 2017 hatte die Stadtverordnetenversammlung die neue Straßenreinigungs-Satzung beschlossen. Wegen der Feiertage und des Jahreswechsels kommt es Erstellung und Versand der neuen Gebührenbescheide zu Verzögerungen.

Redaktion 6 Jahren vor 0

In der Innenstadt hat sich wenig verändert. Hier ist und bleiben die ELW für die Reinigung von Fahrbahn und Gehwegen in der Verantwortung. 

Auch wenn für die Grundstückseigentümer, Ladenbesitzer und die Bewohner der Innenstadt im Großen und Ganzen alles beim Alten bleibt, verzögert sich auch für sie die Erstellung und der Versand der Gebührenbescheide 2018.

Versand zum  22. Januar 2018

Die Bescheide für die Abfall-, Niederschlagswasser- und Straßenreinigungsgebühren werden voraussichtlich am 22. Januar 2018 versandt – im Einzelfall kann die Bearbeitung auch länger dauern. Verantwortlich dafür sind die Umstellungen bei den Reinigungsklasse.

Gehwegreinigung in Bürgerhand

Die Umstellung der Reinigungsklassen könnte in den nächsten Wochen auch erst einmal dazu führen, dass Sauberkeit und Ordnung aus Unwissenheit in manchen Straßen erst einmal vernachlässigt werden. Vor allem in einem erweiterten Gürtel um die Innenstadt und in den außen gelegenen Vororten ändern sich die Pflichten.

Wiesbadens Entsorgungsbetriebe bitten die Grundstückseigentümer darum, sich über die neue Reinigungssatzung (Herunterladen und nach Straße durchsuchen) zu informieren, um gemäß der neun Gehwegreinigung in Bürgerhand“ (GiB) gegebenenfalls die neu hinzugekommene Anliegerreinigungspflichten wahrzunehmen bzw. einen Dritte damit zu beauftragen.

Bürger in der Pflicht

Die Gehwegreinigung ist in vielen Straßen jetzt Sache der Grundstückseigentümer und Bürger. Die Alsenstraße in Kostheim zählt beispielsweise ab dem 1. Januar zur Klasse B 1 ebenso wie Am Allersberg in Sonnenberg. Die Brüder-Grimm-Straße in Dotzheim, oder der Buchenwweg in Naurod zählen jetzt zur Reinigungsklassse C.Die Börsigstraße in Nordenstadft oder die Breitenbachstraße in Südost zur Klasse B2. Und was heißt das?

Gehwegreinigung

Die Reinigungsklasse A2 sagt, dass die ELW Gehwege und Fahrbahnen 2 Mal in der Woche reinigt. Der Buchstabe „B“ bedeutet, dass die Stadt lediglich die Fahrbahn mit numerisch angegebener Häufigkeit reinigt. Für den Gehweg, sind die Bürger verantwortlich. Der Buchstabe „C“ kennzeichnet Straßen, die in ihrer Gesamtheit durch den jeweiligen Reinigungspflichtigen (§ 2 Abs. 1 Straßenreinigungssatzung) nach Bedarf, in der Regel 1 x pro Woche, zu reinigen ist.

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