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Verkaufsverbot für alkoholhaltige Getränke an Silvester und Neujahr

Verkaufsverbot: Kein Sekt zum Anstoßen um Mitternacht

Seit dem 16. Dezember befindet sich Wiesbaden im Lockdown. Ausschweifende Silvesterpartys soll es nicht geben. Wer mit Wein und Sekt ins neue Jahr feiern möchte, sollte vorausplanen. Spontankäufe am 31. Dezember sind weitgehend verboten: auch das Anstoßen auf der Straße ist weitgehend untersagt.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Kein Alkohol in der Öffentlichkeit. Verkaufsverbot für Böller und Feuerwerkskörper. Zum Jahreswechsel 2020/2021 wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Verboten ist das aber nicht.

„Am Silvestertag und am Neujahrstag wird bundesweit ein Alkohol- und Versammlungsverbot umgesetzt“, hatte Merkel verkündet. Das gilt jetzt offiziell auch für Wiesbaden. Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt hat in seiner heutigen Sitzung ein Verbot der Abgabe alkoholhaltiger Getränke an Silvester und Neujahr beschlossen. Demnach gilt…

Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung

Von Donnerstag, 31. Dezember, 19:00 Uhr, bis Freitag, 1. Januar, 6:00 Uhr, ist es Gaststätten, Mensen, Hotels, Kantinen, Eisdielen und Eiscafés untersagt, alkoholhaltige Getränke zum Außerhaus-Verzehr oder zur Abholung abzugeben. Auch Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen im Sinne der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes (CoKoBeV) ist es in dieser Zeit untersagt, alkoholhaltige Getränke abzugeben. Das Alkoholverkaufsverbot gilt damit insbesondere an Kiosken und Tankstellen. Bereits seit längerem untersagt die CoKoBeV schon in ganz Hessen – und damit auch in Wiesbaden – den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum.

Abgabeverbot für alkoholhaltige Getränke

Angesichts der aktuellen Lage besteht das Risiko, dass sich das Virus weiterverbreitet. Diese Gefahr besteht besonders zum Jahreswechsel, wenn traditionell viele Menschen zusammentreffen, um das neue Jahr zu begrüßen. Die Gefahr steigt, wenn Alkohol konsumiert wird, denn dessen enthemmende Wirkung ist erfahrungsgemäß ein maßgeblicher Faktor, der zur Nichteinhaltung der erforderlichen Kontaktbeschränkungs-, Hygiene-, und Abstandsregeln beiträgt. Um dieses Risiko zu minimieren, hat sich der Verwaltungsstab für das Verbot der Abgabe alkoholhaltiger Getränke an Silvester und Neujahr entschlossen.

Eine ausführliche Begründung der Maßnahme ist in der Allgemeinverfügung hier nachzulesen.

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Alle Allgemeinverfügungen mit sämtlichen Detailregelungen findet Sie unter wiesbaden.de.

 

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