Verkaufsverbot: Kein Sekt zum Anstoßen um Mitternacht
Seit dem 16. Dezember befindet sich Wiesbaden im Lockdown. Ausschweifende Silvesterpartys soll es nicht geben. Wer mit Wein und Sekt ins neue Jahr feiern möchte, sollte vorausplanen. Spontankäufe am 31. Dezember sind weitgehend verboten: auch das Anstoßen auf der Straße ist weitgehend untersagt.