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Hygieneschulkung

Trickbetrüger nutzen Krise: Hygieneschulung

Laut Polizei versuchen falsche Amtsmitarbeiter in Wiesbaden Gastronomen eine angeblich erforderliche Hygieneschulung für 200 Euro zu verkaufen. Die Pandemie mache diese erforderlich, so die Trickbetrüger.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Sie gehen arglistig. Sie spielen mit der Gesundheit anderer. Sie verunsichern Gastronomen und suggerieren Schutz mit einer neuen Hygieneschulung. Sie, das sind Trickbetrüger.

Alle Personen, die in Berührung mit Lebensmitteln kommen, dazu zählen unter anderem Küchen- , Reinigungs- und Servicepersonal, müssen regelmäßig  in den Themen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz geschult werden. Genau diesen Umstand machen sich aktuell Trickbetrüger zu nutzen. Mehrfach seien in Wiesbaden in den vergangenen Wochen Betreiber von Gaststätten telefonisch oder persönlich, dazu aufgefordert worden, umgehend eine neue Gesundheits- beziehungsweise HACCP-Schulung durchzuführen. Die Kosten dafür sollten rund 200 Euro betragen. Wie die Polizei Westhessen informiert, handele es sich dabei um einen Betrugsversuch. Die Kriminalpolizei in Wiesbaden ermittele bereits gegen die Betrüger, die die Gastronomen zu den vermeintlich erforderlichen Hygieneschulungen auffordern.

Es gibt keine neuen Schulungen

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind keine neuen Schulungen für Lebensmittelunternehmer vorgeschrieben. Die Einhaltung der Vorschriften zu den Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz und Hygiene-Schulungen nach Paragraph 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) sind weiterhin ausreichend. Die Polizei rät daher zu einer besonderen Wachsamkeit. Sollten Sie Besuch bekommen, verlangen sie den Ausweis des mitarbeiters. Ein offizieller Behördenmitarbeiter kann sich über seinen Dienstausweis legitimieren. Gastronomen können sich außerdem bei seiner Dienststelle telefonisch rückversichern. Die Behörden treiben keine Zahlungen vor Ort in Bargeld eing.

Betroffene bitte melden

Wer von einem solchen Betrugsversuch betroffen ist, sollte sich an die zuständige Polizeidienststelle wenden. Betroffene können Fragen zu diesem Thema auch an das zuständige Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz richten.

Wer muss eine Schulug absolvieren?

Wenn Sie folgende Tätigkeiten ausführen, müssen Sie die Schulung absolvieren:

  • alle Tätigkeiten beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der unten genannten Lebensmittel, wenn mit diesen unmittelbarer Kontakt besteht oder über den Kontakt mit Bedarfsgegenständen eine Übertragung von Krankheitserregern zu befürchten ist.
  • alle Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung.

Wer führt die Erstbelehrung durch?

Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt oder einen durch diesen beauftragten Arzt. Die Belehrung können Sie im Bezirk der IHK Frankfurt am Main bei folgenden Stellen wahrnehmen. Die Teilnahme kostet ca. 25 Euro.

Gültigkeit der Belehrung

Über die Durchführung der Belehrung wird eine Bescheinigung („Lebensmittelausweis“) ausgestellt. Dieses Dokument erhält nur dann Gültigkeit, wenn in einem Zeitraum von drei Monaten nach der Belehrung eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich ausgeübt wird. Dabei reicht schon ein Arbeitstag aus.

Folgebelehrung

Nach Aufnahme der Tätigkeit muss der Arbeitnehmer nochmals durch den Unternehmer belehrt werden, Grundlage ist § 43 (4) IFSG. Dies gilt auch, wenn eine neue Tätigkeit begonnen wird. Des Weiteren müssen Arbeitnehmer im Lebensmittelbereich alle zwei Jahre an einer Folgeschulung teilnehmen. Diese Belehrung erfolgt nicht mehr beim Gesundheitsamt, sondern kann vom Arbeitgeber oder einem Dritten durchgeführt werden. Auch der Unternehmer muss sich regelmäßig informieren und die erworbenen Kenntnisse auffrischen. Dies kann in der Regel durch die Vorbereitung der Belehrung der Arbeitnehmer erfolgen. Es bietet sich an, die Belehrungen gem. § 43 IFSG und die Lebensmittelhygiene-Schulung miteinander zu verbinden und am gleichen Termin durchzuführen.

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Lebensmittelrecht: Alles Notwendige kurz und bündig zusammengefasst finden Sie auf der Seite der IHK wiesbaden unter www.ihk-wiesbaden.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.