Eine Verstetigung des Verkehrsflusses führt in der Regel zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen. Bei den Stickstoffoxid-Emissionen führt gleichmäßige Geschwindigkeit zu niedrigeren Emissionswerten.
Egal, ob ein Tempolimit von 30 oder 40 km/h auf Hauptverkehrsstraßen im Vergleich zu Tempo 50 zu einer Verringerung der Luftschadstoffbelastung führt – nach Klärung der Rechtslage hat Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende heute erklärt, dass die Stadtverordneten am 15. Juli formal falsch gehandelt haben. Formal hätten die Antragsteller sich nicht an den Magistrat und Oberbürgermeister, sondern an den Verkehrsdezernenten wenden müssen. Im obliegt alleine die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde. Der Auftrag an den Magistrat, auf hochbelasteten Innenstadtstraßen die Maßnahme Tempo 40/30 umzusetzen, ist damit nichtig. Nichtsdestotrotz ist der politische Wille der Mehrheit registriert worden, so Mende weiter. Wiesbadens Verkehrsdezernent werde das Thema weiterverfolgen und nach pflichtgemäßer Abwägung über die konkrete Antragstellung entscheiden.
„Im Lärmaktionsplan 2020 des Landes Hessen und auch im Rahmen von DIGI-V waren und sind Geschwindigkeitsbegrenzungen auf hochbelasteten Innenstadtstraßen bereits vorgesehen. Ungeachtet der konkreten Zuständigkeitsfrage ist seit dem 15. Juli klar, dass auch die demokratisch gewählte Stadtverordnetenversammlung das Ziel einer moderaten Verkehrsberuhigung inhaltlich befürwortet.“ – Andreas Kowol, Umwelt- und Verkehrsdezernent
Wiesbadens Verkehrsdezernent erklärt zum Antrag der Stadtverordneten, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen bereits länger vorgesehen seien. Außerdem erklärte er, dass auch der Ortsbeirat Mitte, der für weite Teile des Gebiets zuständig sei, schon zuvor mehrfach ein Tempo 40 gefordert habe. Im Rahmen meiner Zuständigkeiten für die Straßenverkehrsbehörde, das Umweltamt und das Tiefbau- und Vermessungsamt wird deshalb das Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen weiterverfolgt und fachlich fundiert bearbeitet. Die andauernden Lärmgrenzwertverletzungen lassen uns auch formal gar keine andere Wahl, so Andreas Kowol weiter.
„Die schon heute vorliegenden Berechnungen des Tiefbau- und Vermessungsamtes und des hessischen Umweltministeriums zeigen, dass die Idee der Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich sinnvoll und fachlich geboten ist, insbesondere aus Gründen des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung.“ – Andreas Kowol, Umwelt- und Verkehrsdezernent
Die von den Stadtverordneten ins Spiel gebrachte Idee der dauerhaften Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 Stundenkilometer beziehungsweise 30 Stundenkilometer nachts auf den hochbelasteten Hauptachsen, kann somit trotz der formalen Beanstandung von den zuständigen Fachämtern des Verkehrsdezernats in eigener Zuständigkeit weiterverfolgt werden.
Hintergrund
Die Stadtverordneten hatten in der letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen, in einem Verkehrsversuch jeweils in der unteren Schiersteiner Straße, der Schwalbacher Straße, der Moritz– und Oranienstraße, dem Kaiser-Friedrich-Ring, dem Bismarckring, der Seerobenstraße, der Bahnhofstraße, der Bleichstraße und der Emser Straße die Höchstgeschwindigkeit auf 40 Stundenkilometer und zwischen 22:00 und 6:00 Uhr auf dem Kaiser-Friedrich-Ring, dem Bismarkring und in der Seerobenstraße auf 30 Stundenkilometer zu drosseln.
Aufgrund der in der Sitzung angemeldeten Bedenken des Rechtsdezernenten wegen fehlender Zuständigkeit, hatte der OB das Rechtsamt um Prüfung gebeten.
Bild oben @2021 Wiesbaden lebt!, Pixabay bearbeitet
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