Masernschutzgesetz: Übergangsfrist ist vorbei
Am Sonntag ist die Frist Frist zur Vorlage von Impfnachweisen für Kinder und Beschäftigte, die am 1. März 2020 schon in Einrichtungen waren, abgelaufen. Nicht geimpfte Mädchen und Jungen können seit dem 1. August vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden.