Die Zeit der endlosen Gutachten ist Geschichte. Um seinen Geschlechtseintrag zu wechseln, braucht es keinen Antrag mehr bei Gericht.
Die gute Nachricht: Seit gestern, 1. August, können sich Wiesbadener beim Standesamt eine Antrag stellen, um ihre Geschlechtszugehörigkeit und Vornamen, den Geschlechtseintrag, zu ändern. Der bürokratische Alptraum des alten Transsexuellengesetzes gehört damit der Vergangenheit an. Und jetzt läuft alles einfacher: Eine Erklärung beim Standesamt genügt. Keine entwürdigenden Begutachtungen mehr, die Entscheidung liegt endlich in den Händen der Betroffenen selbst. Das Selbtbestimmungsgesetz selber tritt dann am 1. November in Kraft.
Ein neues Kapitel beginnt
Ordnungsdezernentin Maral Koohestanian jubelt: Das diskriminierende Transsexuellengesetz ist Geschichte! Das neue Gesetz stellt die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt. Auch Bürgermeisterin Christiane Hinninger zeigt sich erleichtert: Die LSBT*IQ-Community hat lange auf diesen Moment gewartet.
So funktioniert’s
Bevor man seine persönliche Erklärung abgibt, muss man sich anmelden. Ein entsprechende Vordruck steht online im Bürgerserviceportal der Stadt Wiesbaden bereit. Nach drei Monaten kann die Erklärung im Standesamt abgegeben und die Änderungen im Geburtenregister vermerkt werden. Auch in den Ortsverwaltungen ist dies möglich. Das neue Gesetz ist ein großer Schritt in Richtung Gleichberechtigung und Akzeptanz, ergänzt Koohestanian.
Symbolfoto @2024 Piuxabay
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