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Polizeistreife in Wiesbaden

Stadtpolizei kontrolliert und klärt auf

„Einen Becher Eis mit drei Kugeln bitte und dazu ein Spaghetti Eis,“: Der Frühling mit Eis beginnt am Montag. Dazu dürfen Geschäfte mit einer Größe von bis zu 800 Quadratmetern öffnen. Um die Einhaltung der Regeln von Beginn an umzusetzen, wird die Polizei in den ersten Tagen Kontrollen durchführen und beratend zur Seite stehen.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Montag, darauf haben viele gewartet. In Wiesbaden werden die Corona-Beschränkungen gelockert. Hessens neue Verordnung klärt, was künftig wieder erlaubt ist – und welche Auflagen gelten. Die Stadtpolizei kontrolliert. 

Kaufhäuser, Möbelhäuser und andere große Geschäfte blieben geschlossen. Nur Einzelhändler, deren Verkaufsfläche 800 Quadratmeter nicht übersteigt, dürfen öffnen. Soweit die Anordnung vom Land Hessen. Das dennoch ziemlich viel unklar ist, hatte Wiesbadens Ordnungsamt am Freitag gleich gemerkt. Durch die Branchen hatten Geschäftsinhaber bei Christoph Fink und seinen Kollegen vom Ordnungsamt und der Stadtpolizei angerufen, um sich zu erkundigen, was denn jetzt erlaubt sei. Ohne den Inhalt der fünften Anordnung zu kennen, könne er keine Auskünfte geben. Das sei wie Kaffeesatzleserei: unter den vielen Anrufern auch zahlreiche Eisdielen-Betreiber.

„Das öffentliche Leben kann nur in kleinen Schritten zur Normalität zurückkehren.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und  Bürgermeister Dr. Oliver Franz

Auch wenn die Details exakt erst mit der amtlichen Verordnung der Landesregierung zum Umgang mit dem Coronavirus, an der am Freitag noch gearbeitet wurde, feststehen – soviel ist klar: Eisdielen dürfen unter Auflagen Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung anbieten. Dabei sollten alle Wartezeiten vermieden werden. Die Ware sollte gleich zur Verfügung stehen und die Kunden müssen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten – können. Das Eis darf außerdem nicht in essbaren Behältnissen verkauft werden. Kunden sind darauf hinzuweisen, dass der Verzehr des Eises ist im Umkreis von 50 Metern um die Eissalons verboten ist.

Kontaktbeschränkung und Hygienevorschriften

Inzwischen sieht es etwas klarer aus. Nach wie vor gelten die bekannten Kontaktbeschränkung und Hygienevorschriften. Geschäfte bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen  am 20. April öffnen, aber es darf im Einzelhandel maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter im Laden sein! Der Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen den Menschen muss eingehalten werden. Für Eiscafés gelten die oben genannten Regelungen. Zusätzlich gilt die Auflage, dass Eis nicht  an öffentliche Plätze oder Grünanlagen geliefert werden.

Kontrolle

Die Stadtpolizei wird – wie in den vergangenen Tagen und Wochen – Kontrollen und Beratungsgespräche durchführen, um auf die Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung des Coronavirus und die Einhaltung der Lockerungen zu achten sowie Verstöße gegen die Versammlungsobergrenze zu ahnden. Ich freue mich, dass sich bisher die allermeisten Menschen an die Auflagen gehalten haben. Leider gibt es aber immer wieder einige wenige Unbelehrbare, so Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz fest.

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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.