Menü

kalender

Mai 2024
S M D M D F S
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031  

Partner

Partner

/* */

Sicherheit an Fastnacht in Wiesbaden

Die ersten Straßensperren stehen bereit. Wiesbaden bereitet sich auf die Fastnachtsumzüge vor. Damit am Samstag und Sonntag alles glatt geht, halten der Veranstalter und die Stadt an dem über Jahre bewährten Sicherheitskonzept fest. Neu: Die Glasverbotszone am Kaiser-Friedrich-Platz gilt 2020 nicht!

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

100te Einsatzkräfte sorgen für Sicherheit. Keine Glasverbotszone am Kaiser-Friedrich Platz, keine Verbotszonen bei den Fastnachtsumzügen und Wildpinkeln bleibt an Fastnacht eine Ordnungswidrigkeit: kostet ab 25 Euro. 

Man lernt aus – und denken Sicherheitskräfte, man ist auf alle Eventualitäten vorbereitet, wundert man sich über jede noch sei kleine Lücke. Daran hat man wirklich nicht gedacht. So haben das Polizeipräsidium Westhessen und die Stadt gemeinsam mit der DACHO als Veranstalter das bestens erprobte Sicherheitskonzept auf die Waagschale gelegt und weiter optimiert – um die größtmögliche Sicherheit während des Umzuges am Fastnachtssonntag zu gewährleisten.

„Ein wesentlicher Kernpunkt des Konzeptes ist die Errichtung mobiler Sperren auf den Zufahrtstraßen.“ – Bürgermeister Dr. Oliver Franz und Stefan Müller, Polizeipräsident

Die Abwehr von potenziellen Amokfahrten ist das Eine, die Sicherheit rechts und links des Straßen- und des Zugrandes das Andere. Hier sind die Stadt- und Landespolizei mit zahlreichen Kräften im Einsatz. Die Sicherheitskräfte sind auf den Wegen zum Umzug und entlang der Umzugsstrecken permanent für die die Bürger ansprechbar. Das bedeutet auch, dass sich Besucher sowohl auf dem Weg zum Umzug, als auch entlang des Streckenverlaufes auf unvorhergesehene  Kontrollen einstellen sollten. Das gilt insbesondere für Personen, die mit Anscheinswaffen sowie mit ihrer Verkleidung für eine Verunsicherung sorgen.

Bewaffnungen oder unangemessene Verkleidungen führen schnell zu gravierenden Missverständnissen. Das die Polizei hier genau hinsieht und Maßnahmen ergreift, ist selbstverständlich. Daher empfehlen wir allen Besuchern, auf solche missverständlichen Kostümierungen zu verzichten.“ – Bürgermeister Dr. Oliver Franz und Stefan Müller, Polizeipräsident

Um Meldungen von besorgten Bürgern vorzugreifen: Am Fastnachtssamstag und Fastnachtssonntag gilt für Gardisten, Komiteemitglieder, Funktionsträger und Gruppierungen von Fastnachtsvereinen, die im Rahmen der Brauchtumspflege Sitzungen oder andere Veranstaltungen besuchen, in der Waffenverbotszone eine Ausnahme vom Waffenverbot.
Neben den uniformierten Einsatzkräften wird die Landespolizei auch Zivilkräfte einsetzen, um auf besondere Entwicklungen in der Besuchermenge schnell und angemessen reagieren zu können. Bei außergewöhnlichen Ereignissen wird die Polizei die Möglichkeit haben, durch den Einsatz von Videoaufnahmen sowie Beamtinnen und Beamten mit Bodycams, Straftaten sofort dokumentieren zu können.

„Alle Beteiligten haben die Voraussetzungen für einen schönen, aber auch sicheren Fastnachtsumzug geschaffen. Wir wünschen viel Spaß beim närrischen und friedlichen Feiern.“ – Bürgermeister Dr. Oliver Franz und Stefan Müller, Polizeipräsident

Neben den genannten Maßnahmen werden auch in diesem Jahr während der Fastnachtsumzüge wieder die bewährten HaLT-Jugendschutzkontrollen durch das Ordnungsamt und die Landespolizei durchgeführt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Altersgruppe der unter 16-Jährigen, die noch keinerlei Alkohol trinken dürfen. Bei Verstößen gegen dieses Verbot wird der Alkohol direkt vor Ort durch Ausgießen vernichtet oder sichergestellt. In Einzelfällen werden auch Alkoholtests durchgeführt und bei Bedarf die Eltern benachrichtigt, damit diese ihr Kind vor Ort abholen. Bei massiven Verstößen wird zudem das Jugendamt benachrichtigt. Generell gilt: Wein, Bier und Sekt sind unter 16 Jahren tabu. Branntwein (Schnaps, Wodka, Likör) ist erst ab 18 Jahren erlaubt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es 2020 beim Wiesbadener Fastnachtsonntagszug keine Glasverbotszone gibt. Die Erfahrungen im letzten Jahr haben gezeigt, dass dies nur zu einer Verlagerung des Problems Glasscherbe und Schnittwunden führe. Eine generelles Glasverbot wie beispielsweise in der Düsseldorfer Altstadt gilt in Wiesbaden nicht.

Ab 25 Euro Strafe für Wildpinkler

Nicht nur an den Fastnachtstagen sondern im Grunde zu jeder Tages und Nachtzeit gilt: Wildpinkeln ist eine Ordnungswidrigkeit. Wer sich nicht auf einer Toilette erleichtert, muss in Wiesbaden je nach Örtlichkeit mit einem Bußgeld ab 25 Euro rechnen. Ist man Wiederholungstäter, wird es dementsprechend teuerer. Um der Strafe zu entgehen, empfiehlt es sich die etwaigen Toiletten des Veranstalters entlang der Zugstrecke oder die Toiletten im Rathaus aufzusuchen. Viel Spaß beim feiern!

Alles Wissenswerte zum Thema Fastnacht gebündelt lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite zum Fastnachtssonntagszug der Dacho finden Sie unter dacho.de.

 

Diskutieren Sie mit

Diskutieren Sie mit

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.