Schutzstatus verlängert. Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind, gelten bis zum 4. März 2025 fort.
In einer wegweisenden Entscheidung hat die Bundesregierung heute bekanntgegeben, dass alle Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die am 1. Februar 2024 gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert werden. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus (Schutzstatus) stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.
Auflagen und Nebenbestimmungen
Das bedeutet eine erhebliche Erleichterung für die Betroffenen, da keine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich ist und auch kein separater Antrag auf Verlängerung gestellt werden muss. Die automatische Verlängerung erstreckt sich auf sämtliche Auflagen und Nebenbestimmungen, einschließlich der Arbeitserlaubnis.
Schengen-Raum
Um sicherzustellen, dass diese wichtige Information in ganz Europa verbreitet wird, wird das Bundesinnenministerium sicherstellen, dass alle relevanten Behörden innerhalb der EU über diese automatische Verlängerung informiert werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Reisen innerhalb des Schengen-Raums für die Betroffenen ohne Hindernisse möglich bleiben.
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