Krankschreibung: Nun also doch wieder. Wer Symptome verspürt, kann sich als Arbeitnehmer per Telefon auch weiterhin krank melden. Eigentlich sollte die Ausnahmeregelung am Freitag auslaufen. Doch der Protest war offenbar zu groß.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich am 9. März verständigt, dass Patienten unter bestimmten Voraussetzungen nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden konnten. Ein Besuch der Arztpraxis war hierfür nicht notwendig. Die Regelung der telefonischen Krankschreibung wurde auf bis zu 14 Tage ausgeweitet und auf einen Zeitraum bis zum 11. Mai 2020 verlängert.
Telefonische Krankschreibung
Die telefonische Krankschreibung war für Patienten vorgesehen, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind aber keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen. Diese Regelung wurde nun am Freitag vom Gemeinsamen Bundesausschuss kurzfristig zurückgenommen. Dieser Beschluss führte am vergangenen Wochenende zu massiver Kritik. Nun wird voraussichtlich doch eine Verlängerung für 7 Tage und bis zum 4. Mai beschlossen.
Damit gilt nach wie vor: Ärzte könnten im Vorgriff auf diese Entscheidung auf Basis einer telefonischer Anamnese weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Die Dauer einer telefonischen Krankschreibung ist auf eine Woche begrenzt und kann bei bei fortdauernder Erkrankung einmal verlängert werden.
Zustimmung
Wir begrüßen die Verlängerung der Regelungen zur telefonischen Krankschreibung. Gut, dass unsere Institutionen im Gesundheitswesen die Größe besitzen einmal getroffene Entscheidungen bei guten Argumenten zu überdenken. Es handelt sich um eine wertvolle, unbürokratische Maßnahme zur Eindämmung von unnötigen Kontakten zum Schutz von Patienten und eine Entastung der Wartezimmer in den Arztpraxen. Im April sind die Arbeitsunfähigkeitstage bereits rückläufig im Vergleich zum Vormonat März – die telefonische Krankschreibung war zudem nicht die Ursache für die meisten Fehlzeiten im März – die gesetzlich Versicherten in Rheinland-Pfalz, in Hessen und im Saarland gingen mit der Möglichkeit einer Krankschreibung via Telefon also durchaus behutsam um, so Roland Engehausen, Vorstand der IKK Südwest. ∆
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Informationen zu Rechten und Pflichten bei der Kranschreibung finden Sie unter arbeits-abc.de.