Unvollständige Angaben im Impressum, ein falscher Hinweis in den AGBs oder ein fehlender Grundpreis – das kann teuer werden.Achtung vor Abmahnmissbrauch.
Laut dem europaweit tätigen Netzwerk Händlerbund wurden im vergangenem Jahr 28 Prozent aller Onlineshops mindestens einmal abgemahnt – wegen eines fehlerhaften Impressums, falscher AGBs oder unlautere Wettbewerbsaussagen.
„Wirtschaftsverbände sprechen inzwischen von einer regelrechten Abmahnindustrie.“ – Christina Schröder, Leiterin Wettbewerbsrecht bei der IHK Wiesbaden
Rechtsanwälte und Vereine haben in fehlenden oder falschen Angaben ein lukratives Geschäftsmodell entdeckt: Sie suchen auf Webseiten von Händlern und anderen Unternehmen nach Formfehlern und mahnen diese ab. Für den ersten Verstoß werden oft bis zu 1.000 Euro in Rechnung gestellt, zudem wird eine Unterlassungserklärung gefordert. Fast täglich wenden sich derzeit Händler an die IHK Wiesbaden, weil sie Abmahnungen im Briefkasten finden.
„Da sich ich gerade im Online-Handel regelmäßig Änderungen in den einschlägigen Gesetzen ergeben ist es nicht immer leicht, hier auf dem laufenden zu sein.“ – Christina Schröder, Leiterin Wettbewerbsrecht bei der IHK Wiesbaden
Die Verbände fordern, finanzielle Anreize einer Abmahnung zu verringern und schnellstmöglich genauer zu definieren, wann ein Missbrauch vorliegt. „Das Instrument der Abmahnung, das ursprünglich dazu gedacht war, bei kleineren Konflikten eine effektive, kostengünstige und schnelle Alternative zu Gerichtsverfahren zu haben, wird sonst immer mehr zu einem lukrativen Geschäftsmodell für Abmahnvereine“, stellt Schröder fest. In vielen Fällen könnten Händler die Abmahnungen zwar grundsätzlich vermeiden – aber nur, wenn sie sich mit den Informationspflichten rund um Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerruf intensiv auseinandersetzen und sich immer wieder über alle Neuerungen informieren.
Ein Bündnis aus Handel, Mittelstand und Internetwirtschaft unterstützt nun eine Petition im Deutschen Bundestag.
Shop-Inhaber, die ihr Geschäft nicht als Haupterwerb betreiben, müssten einen Großteil ihrer Zeit dafür aufwenden, ihr Angebot abmahnsicher zu machen. Bereits 2017 hat ein Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, darunter auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die Bundesregierung aufgefordert, gegen Abmahnmissbrauch vorzugehen. Die IHK Wiesbaden schließt sich allgemeinen Forderung dagegen vorzugehen an und fordert Wiesbadener Unternehmen auf, sich noch bis 24. April die Petition online zu unterzeichnen. (Foto: Tony Hegewald / pixelio.de)