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Kulturbeirat Wahl in Wiesbaden, Stimmauszählung. ©2018 Volker Watschounek

Frist zur OB-Briefwahl: Handeln bis 30. März

Wer seine Stimme in der Stichwahl des Oberbürgermeisters per Briefwahl abgeben möchte, muss sich jetzt beeilen! Bis zum 30. März, 18 Uhr, müssen die Wahlbriefe im Wahlamt eingegangen sein. Spätestens jetzt handeln und auf Nummer sicher gehen!

Grafik: Kathleen Rother Redaktion 1 Monat vor 0

Die Zeit drängt: Wer noch per Briefwahl abstimmen will, muss bis zum 30. März handeln. Sonst zählt die Stimme nicht mehr. Schnell sein lohnt sich!

Die Zeit läuft. Wenn Sie zur Stichwahl des Oberbürgermeisters bequem per Briefwahl abstimmen möchten, dann heißt es jetzt: schnell handeln! Der Wahltag rückt näher, und wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss den Wahlbrief rechtzeitig einreichen. Aber aufgepasst – der Countdown tickt!

Bis Sonntag, 30. März, 18 Uhr, müssen alle Wahlbriefe im Wahlamt vorliegen. Wird der Brief nicht rechtzeitig abgegeben, bleibt der Stimmzettel unberücksichtigt. Das Risiko, dass die Post nicht rechtzeitig ankommt, tragen die Wähler selbst. Ein klarer Appell, die letzten Tage nicht zu vertrödeln.

Wahlunterlagen schnell auf den Weg bringen

Wer im Besitz der Briefwahlunterlagen ist, sollte keine Zeit verlieren. Stimmzettel und Wahlschein zügig ausfüllen, im gelben Wahlbriefumschlag verstauen und entweder per Post zurücksenden oder noch schneller direkt im Wahlamt abgeben. Die Adresse ist bekannt: Friedrichstraße 16. Wer den Weg über die Post wählt, sollte bedenken, dass es einige Tage dauert, bis die Unterlagen sicher ankommen.

Die Zeit bis zum Wahltag ist knapp, also lieber einen Gang zulegen. Wer seinen Wahlbrief am Mittwoch, 26. März, zur Post bringt, riskiert, dass er erst am Freitag, 28. März, im Wahlamt eingeht. Ds reicht gerade so: Wird der Briefträger krank, hat er einen Unfall, ist es zu spät. Wenn es wirklich eilig ist, empfiehlt es sich den Wahlbrief besser vor Ort abgeben.

Was tun, wenn der Wahlbrief nicht ankommt?

Wenn Sie Unterlagen für die Briefwahl beantragt hat und diese nicht rechtzeitig eintreffen, keine Panik. Sie können Ersatzunterlagen im Wahlamt anfordern. Das geht sogar noch bis zum Wahltag, und das Wahlamt ist auch dann bis 15 Uhr für Sie da. Achtung: Der Wahlschein, der nicht angekommen ist, wird für ungültig erklärt, sodass niemand anders mit diesem Wahlzettel wählt.

Besonders wichtig für alle, die es nicht mehr rechtzeitig in ein Wahllokal schaffen: Wer krank wird oder aus anderen Gründen nicht persönlich erscheinen kann, hat auch dann noch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dies geht bis zum Sonntag, 30. März, 15 Uhr.

Der Online-Briefwahlantrag: Am 26. März vom Netz

Ab dem 26. März, 12 Uhr, wird der Online-Antrag für die Briefwahl abgeschaltet. Also, wer online noch seine Unterlagen beantragen will, sollte nicht länger zögern. Wer die Wahlunterlagen bis dahin nicht mehr online anfordern kann, hat trotzdem noch die Möglichkeit, die Unterlagen vor Ort zu holen oder per Post zu beantragen. Die Frist bis Freitagmittag ist hier noch eine Chance, aber auch sie sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Fazit: Der frühe Vogel fängt den Wahlbrief

Es gibt nur einen richtigen Zeitpunkt für die Briefwahl: jetzt. Wer sich die langen Warteschlangen im Wahllokal sparen will, sollte spätestens heute den Antrag stellen. Wer dann noch auf Nummer sicher gehen möchte, bringt seine Wahlunterlagen selbst oder durch eine bevollmächtigte Person zum Wahlamt. Nur so klappt es mit der erfolgreichen Stimmabgabe.

Archivfoto – Briefwahl wird ausgezählt ©2022 Volker Watschounek

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Briefwahlunterlagen in Wiesabden beantragen.

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