OB-Stichwahl: Diejenigen, die bei der Landtagswahl zur Urne gegangen sind, wissen ganz genau wo sie wählen gehen. Viele Erstwähler kennen es von den Eltern – es gibt aber Veränderungen.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden und der Wahlleiter geben zur OB-Stichwahl bekannt: Wegen des Wasserschadens in der IGS Rheingauviertel werden die folgende Wahllokale innerhalb der Schule verlegt: 623, 631, 641, 642 und 643. Alle Wahllokale sind nicht mehr barrierefrei.
Neue Wahllokale
Gegenüber der zurückliegenden Landtagswahl haben sich folgende Wahllokale geändert:
• Wahlbezirk 652 im Rheingauviertel, Hollerborn. Das Wahllokal wurde aus der EVIM Werkstatt im Rad in das Kinderhaus Kleinfeldchen, in der Dotzheimer Straße 161, Turnhalle Hintereingang, verlegt.
• Wahlbezirke 2621 und 2622 in Delkenheim. Die Wahllokale wurden aus dem Bürgerhaus Delkenheim in die Karl-Gärtner-Schule, Wilhelm-Dietz-Straße 5, verlegt.
• Wahlbezirke 5211, 5212 und 5231 in Kastel. Die Wahllokale wurden aus der Gustav-Stresemann-Schule in das Bürgerhaus Mainz-Kastel, Zehnthofstraße 41, verlegt.
• Wahlbezirke 5311 und 5312 in Kostheim.
• Die Wahllokale wurden aus dem Ferrutiushaus der Katholischen Gemeinde St. Kilian zurück in das Bürgerhaus Kostheim, Winterstraße 20, verlegt.
Ihr Wahllokal ist nicht aufgeführt, kein Problem. Im Geoportal der Stadt Wiesbaden können Sie nachsehen, wo Sie wählen gehen – respektive welches das nächste Wahllokal für Sie darstellt. Das Portal erreichen Sie über die Webseite: geoportal.wiesbaden.de
Stimmungsbarometer
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OB-Stichwahl, Wiesbadens OB-Kandidaten
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Definition
Die Stichwahl wird durchgeführt, wenn bei einem vorhergehenden Wahlgang die für eine Entscheidung notwendige Mehrheit nicht erreicht wurde. Wenn eine Stichwahl in der Politik stattfindet, so nennt man diese offiziell zweiter Wahlgang, dritter Wahlgang, vierter Wahlgang oder fünfter Wahlgang, je nachdem wie viele Wahlgänge für die Stichwahl nötig sind.
Bei mancher Wahl ist nur gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen (oder die Stimmen von mehr als der Hälfte der Mitglieder) auf sich vereint. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, auch nicht bei einer eventuell festgelegten Anzahl von Wiederholungen, kann laut Wahlordnung ein erneuter Wahlgang als Stichwahl nötig werden. Dabei treten in der Regel nur die zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen an. (Quelle: Wikipedia)
Bild: OB-Stichwahl: Wahllokale – Wählen gehen, Stimme abgeben. @2019 Tim Reckmann | Flicker | CC BY 2.0