Neue Corona-Regeln sollen die Trendwende bringen – Personalengpässe bei Polizei, bei der Energieversorgung oder in Krankenhäusern vorbeugen.
Zu den wesentlichen Änderungen der Corona-Regeln zählen die Vereinheitlichung und Verkürzung der Quarantänedauern, die inzidenzunabhängige hessenweite Einführung der 2G-Plus Regel in der Innengastronomie (2G in der Außengastronomie), die Angleichung der maximalen Veranstaltungsgröße auf 1000 Teilnehmende im Freien (bislang war dies auf 250 begrenzt). In Innenräumen bleibt es bei maximal 250 Teilnehmenden. Auch geimpfte und genesene Schüler können jetzt an allen regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen und auf diese Weise den Status von 2G-Plus erreichen.
Corona-Regeln: Zugang zu 2G-Plus Bereiche
Das Land hat außerdem die Zugangsregeln bei 2G-Plus auf Basis der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sowie des Paul Ehrlich-Instituts angepasst. Zugang zu 2G-Plus-Bereichen haben somit Personen mit folgendem Nachweis: (1) Doppelt geimpft und getestet. (2) Genesen und getestet. (3) Dreifach geimpft (geboostert). (4) Genesen und doppelt geimpft. (5) Doppelt geimpft und genesen (Neu). (6) Geimpft, genesen, geimpft (Neu). (7) Frisch doppelt geimpft (maximal drei Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung) (Neu). (8) Frisch genesen (maximal drei Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests) (Neu). (9) Genesen und frisch einmal geimpft (maximal drei Monate, ab dem Tag der Impfung) (Neu).
Ausnahmen bei 2G-Plus
Ausnahmen bei 2G-Plus gelten für folgende Personen: Kinder bis zur Einschulung (keine Testnotwendigkeit). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft. Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft.
Isolations- und Quarantäneregelungen
Es gibt außerdem neue Isolations- und Quarantäneregelungen für Infizierte, Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen. Dabei wird kein Unterschied mehr zwischen der Omikron- und Deltavariante gemacht. Die Regeln zur Isolation von Corona-Infizierten (unabhängig vom Impfstatus) mit positivem Schnell- oder PCR-Test lauten: Zehn Tage Isolation. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Eine Freitestung nach sieben Tagen ist möglich durch einen Schnelltest bei einer Teststelle oder einen PCR-Test. Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gelten Sonderregeln: Eine Arbeitsaufnahme ist nur nach Freitestung mit einem PCR-Test möglich, und zwar nach sieben Tagen. Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
Quarantäne für Haushaltsangehörige
Regeln zur Quarantäne von Haushaltsangehörigen von Corona-Infizierten (beispielsweise Partner, Eltern, Kinder und so weiter): Grundsätzlich gelten zehn Tage Quarantäne, eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Eine Freitestung ist nach sieben Tagen mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einem PCR-Test möglich. Schüler sowie Kleinkinder können sich bereits nach fünf Tagen Freitesten lassen.
Von der Quarantäne befreit
Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit folgendem Nachweis: Dreifach geimpft (geboostert). Genesen und doppelt geimpft. Doppelt geimpft und genesen. Geimpft, genesen, geimpft. Frisch doppelt geimpft (maximal drei Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung). Frisch genesen (maximal drei Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests). Genesen und frisch einmal geimpft (maximal drei Monate, ab dem Tag der Impfung)
Kontaktpersonen
Regeln zur Quarantäne weiterer Kontaktpersonen von Corona-Infizierten: Diese Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt. Grundsätzlich gelten die Quarantäneregeln und Ausnahmen wie bei Haushaltsangehörigen.
Corona-Regeln
Archivfoto oben: ©2020 Volker Watschounek
Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Mitte lesen Sie hier.
Die offizielle Internetseite der Stadt mit allen Corona-Nachrichten finden Sie unter www.wiesbaden.de.