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Das neue Rathaus, gleich gegenüber des alten Rathauses, das heute als Standeasamt genutzt wird.

Neue Corona-Regeln in Wiesbaden

Nachdem der Verwaltungsstab das direkte Handeln zum Beginn der Woche zurückgestellt hatte, hat er am 18. August wie vom Land vorgegeben neue Corona-Regeln für Wiesbaden beschlossen. Die Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 20. August, in Kraft.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Wiesbadens Diskotheken und Clubs können öffnen. Rein dürfen  allerdings nur Geimpfte und Genesene oder Personen mit einem aktuellen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Die hessische Landesregierung hat am Dienstag, 17. August, die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) für vier Wochen verlängert und damit die Corona-Regeln aktualisiert. Das gilt auch für das Präventions- und Eskalationskonzept. Die Corona-Regeln für Hessen wurden dadurch an die Ergebnisse der jüngsten Bund-Länder-Konferenz angepasst. Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz begrüßen die aktualisierten Regeln und rufen die Bürger erneut zum Impfen auf.

„Die neuen Regeln berücksichtigen, dass inzwischen viele Personen geimpft sind. Sie machen aber auch klar: Wer weder geimpft noch genesen ist, benötigt aktuell für zahlreiche gesellschaftliche Aktivitäten einen negativen Testnachweis.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz

Beide betonen, dass die Inhalte der neuen städtischen Allgemeinverfügung durch das Präventions-und Eskalationskonzept des Landes vorgegeben sind. Es macht Vorgaben für das Überschreiten einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35, 50 und 100. Die Inzidenz in Wiesbaden liegt am Mittwoch, 18. August, bei 58,2.

„Ein Negativnachweis muss perspektivisch selbst bezahlt werden. Nutzen Sie deshalb die Gelegenheiten zum spontanen Impfen vor Ort oder kommen Sie ins Impfzentrum bevor es zum 19. September schließt.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz

Unabhängig von der Inzidenz gilt laut Coronavirus-Schutzverordnung des Landes: Jede Person sollte sich so verhalten, dass sie sich selbst und andere Menschen weder gefährdet noch vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Bei persönlichen Begegnungen sollte man besondere Vorsicht walten lassen. Nach den Sommerferien wird es außerdem Präventionswochen in den Schulen geben, um den besonderen Risiken durch Reiserückkehrenden zu begegnen. In den ersten beiden Unterrichtswochen werden alle Schüler sowie Lehrer nicht zweimal, sondern dreimal pro Woche getestet. Ferner muss unabhängig von der Inzidenz auch am Sitzplatz eine medizinische Maske getragen werden. Eine weitere Neuerung zum Schulbeginn ist, dass Schüler neben den regelmäßigen Testungen in der Schule keine weiteren Testnachweise mehr benötigen, etwa um ins Kino, ins Restaurant oder zum Friseur zu gehen. Das Hessische Kultusministerium hat angekündigt, zu diesem Zweck ein Testheft für Schüler herauszugeben, in dem die regelmäßigen Tests durch die Schule beziehungsweise die Lehrer eingetragen werden. Dieser Nachweis soll nicht nur an den Testtagen, sondern generell gelten.

Corona-Regeln für Inzidenz > 35

Solange die Inzidenz über der 35er-Marke liegt, gelten unter anderem folgende Regeln in Wiesbaden:

(1) Nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen (3G-Regel) dürfen Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Gastronomiebetrieben, Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder, Sporthallen …), Spielbanken sowie körpernahen Dienstleistern (Friseurbetriebe, Nagelstudios, …) betreten.

(2) Die 3G-Regel gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen sowie den Besuch von Einrichtungen der Behindertenhilfe.

(3) Die 3G-Regel gilt außerdem für den Besuch des Thermalbades Aukammtal und die Nutzung der Hallenbäder, die derzeit Schwimmsportvereinen vorbehalten ist. Der Negativnachweis ist dort am Eingang vorzuzeigen. Vor der notwendigen Buchung eines E-Tickets über www.mattiaquacard.de müssen Gäste die Art des Negativnachweises anklicken, bevor die finale Buchung eines E-Tickets möglich ist.

(4) Hotelgäste, die weder geimpft noch genesen sind, müssen nicht nur bei der Anreise, sondern zweimal wöchentlich ein negatives Testergebnis vorlegen. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind von der 3G-Regel ausgenommen.

Corona-Regeln für Inzidenz > 50

Solange die Inzidenz über der 50er-Marke liegt, gelten zusätzlich unter anderem folgende Regeln:

(1) Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangebote, wie beispielsweise Theater, Opern, Kinos und Konzerte, an denen mehr als 25 Personen teilnehmen, können im Freien genehmigungsfrei mit bis zu 500 Personen und in Innenräumen mit bis zu 250 Personen stattfinden.
Geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit. In Gedrängesituationen ist außerdem auch draußen eine medizinische Maske zu tragen. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein beim Einlass in Geschäfte, in Warteschlangen, an Haltestellen oder bei öffentlichen Darbietungen in Fußgängerzonen.

Die Vorgaben zu Personenzahlen sowie Negativnachweisen gelten nicht für Ausnahmen nach Paragraph 16, Absatz 2, der CoSchuV. Dies sind zum Beispiel Zusammenkünfte von Personen aus beruflichen, dienstlichen, schulischen, betreuungsrelevanten oder geschäftlichen Gründen (Eigentümerversammlungen, Anwalts- und Notartermine, Sitzungen und Gerichtsverhandlungen, …). Sie gelten auch nicht für den Betrieb von Hochschulen, Berufs- und Musikakademien und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, für die ein umfassendes Abstands- und Hygienekonzept besteht, sowie die Durchführung von Prüfungen (insbesondere Staats- und Laufbahnprüfungen). Weitere Ausnahmen gelten für Maßnahmen der Wahlwerbung für Parlaments- und Kommunalwahlen.

Zusammenkünfte in privaten Wohnungen

Für Zusammenkünfte in privaten Wohnungen mit mehr als 25 Personen bleibt es bei der dringenden Empfehlung, die Regelungen für entsprechende öffentliche Zusammenkünfte zu beachten und sich jederzeit pandemiegerecht zu verhalten.

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden an fünf Tagen in Folge unter 50 oder 35 sinken, wird die Allgemeinverfügung aktualisiert beziehungsweise aufgehoben. Steigt sie über 100, wird die weitere Verschärfung der Regeln, wie vom Land vorgeschrieben, geprüft.

Foto oben: ©2021 Volker Watschounek

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Die offizielle Internetseite der Stadt mit allen Corona-Nachrichten finden Sie untre www.wiesbaden.de.

 

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