Menü

kalender

Mai 2024
S M D M D F S
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031  

Partner

Partner

/* */
Corona-Regeln, 2G-Option, Corona-Gipfel, Corona-Regeln: Corona in Hessen und Wiesbaden, Stufenplan, Freedom-Day

Neue Corona-Regeln ab dem 4. März

Zum 4. März erhalten Veranstalter mit höheren Auslastungszahlen deutlich mehr Planungssicherheit. In Restaurants und Gaststätten gilt dann 3G anstelle von 2G und in Schulen fällt ab dem 7. März die Maskenpflicht am Sitzplatz weg.

Volker Watschounek 2 Jahren vor 0

„Die Lage in den Krankenhäusern ist stabil, laut Expertenkommission ist der Scheitelpunkt der Omikron-Welle überschritten. Wir können zuversichtlich ins Frühjahr blicken,“ und die Corona-Regeln weiter lockern. 

Diskotheken können wieder öffnen. Am Sitzplatz in der Schule fällt die Maskenpflicht weg. In Restaurants und Gaststätten gilt bald 3G. Die Hessische Landesregierung hat auf Basis der Beschlüsse der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz die Coronavirus-Schutzverordnung erneuert und darin schrittweise Lockerungen der Corona-Regeln festgelegt. Hintergrund sind die sinkenden Infektionszahlen sowie die derzeit stabile Lage in den Krankenhäusern. Die Expertenkommission des Bundes habe hinterlegt, dass die Omikron-Welle ihren Scheitelpunkt überschritten habe. Daran orientiere sich die Hessische Landesregierung, sodass es möglich sei, ein großes Stück zu unserem normalen Leben zurückzukehren, so Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier.

„Schritt für Schritt und mit Bedacht können wir zurückkehren. Mit den bundesweit vereinbarten Öffnungsschritten schaffen wir für die Bereiche, die in den vergangenen beiden Jahren besonders und immer wieder unter den Einschränkungen zu leiden hatten, eine klare Perspektive: dem Gaststätten- und Hotelgewerbe, der Veranstaltungsbranche in Kultur und Sport sowie den Clubs und Discotheken.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier

Hessens Gesundheitsminister Kai Klose warnte vor Fahrlässigkeit. Auch wenn wir uns alle danach sehnen würden, die Beschränkungen hinter uns zu lassen, sollten wir jetzt aber leichtsinnig werden und alle Vorsicht aufgeben. Sonst könne uns ein Jojo-Effekt im Herbst drohen. Eine möglichst hohe Impfquote sei der wichtigste Schlüssel. Noch immer gebe es an zahlreichen Stellen in ganz Hessen, auch in Arztpraxen und Apotheken, unkomplizierte Impfangebote.

„Es sei die Zeit der behutsamen Lockerungen – Maske, Abstand und Hygienemaßnahmen werden uns weiter begleiten, weil uns Corona weiter begleiten wird.“ – Gesundheitsminister Kai Klose

Wie vergangene Woche vom Bund beschlossen und als Empfehlung an die Länder weitergereicht wurde, wird die Lockerung in Richtung Normalität in einem Drei-Stufen-Plan erfolgen. Sie werden nach und nach bestimmte Einschränkungen aufgehoben.

Corona-Regeln: Drei-Stufen-Plan

Im ersten Schritt gilt ab dem 22. Februar:

(1) Die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im öffentlichen Raum entfallen. Bisher waren Treffen mit höchstens 10 Personen erlaubt. Die Kontaktbeschränkungen für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene bleiben zunächst bestehen.

(2) Geändert werden auch die Testvorgaben in Schulen. Nach einem positiven Coronafall in einer Klasse werden die Schülerinnen und Schüler derzeit zwei Wochen lang täglich getestet. In Zukunft finden diese täglichen Tests nur noch eine Woche lange statt. In der übrigen Zeit bleibt es bei drei verpflichtenden Tests pro Woche für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler. Vollständig geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern wird weiterhin eine freiwillige Teilnahme an den Testungen angeboten.

Im zweiten Schritt gilt ab dem 4. März:

Bei Veranstaltungen werden wieder mehr Teilnehmende bzw. Zuschauende zugelassen. Für Veranstaltungen unter freiem Himmel bzw. in Hallen gelten dabei weiterhin unterschiedliche Vorgaben:

  • Im Freien
    •  max. 25.000 Teilnehmende/Zuschauende
    • ab dem 500. Platz max. 75 Prozent Auslastung
    • 3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmenden/Zuschauenden
    • 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden
  • Innenräume
    • max. 6.000 Teilnehmende/Zuschauende
    • ab dem 500. Platz max. 60 Prozent Auslastung
    • 3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmenden/Zuschauenden
    • 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden

In den meisten Innenbereichen ist dann ein 3G-Nachweis ausreichend. Das heißt, der Zugang ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test möglich. Konkret betrifft dies folgende Innenräume:

  • Sporthallen, Fitnessstudios, Saunen und Hallenbäder
  • Innenräume von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks
  • Spielbanken und Spielhallen
  • Schlösser, Museen, Galerien und Gedenkstätten
  • alle körpernahen Dienstleistungen 

    Wichtig: Die Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben bestehen. Die 3G-Regel betrifft zudem ausschließlich die Innenbereiche. Im Freien sind dort weiterhin keine Test- bzw. Geimpft- oder Genesenen-Nachweise erforderlich.

Auch für den Zugang zur Gastronomie sowie zu Hotels und weiteren Übernachtungsbetrieben ist dann ein 3G-Nachweis ausreichendWichtig: In der Gastronomie gilt die 3G-Regel auch im Außenbereich.

  • Diskotheken können auch die Innenbereiche mit 2G-Plus-Regel wieder öffnen.
  • In der Schule entfällt die Maskenpflicht am Sitzplatz (gilt ab Montag, 7. März)

Der Ministerpräsident warnte zugleich vor einer fehlenden rechtlichen Grundlage für Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 20. März. Wenn das am 19. März auslaufende Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene nicht verlängert werde, würden auf einen Schlag alle Regeln wegfgallen, so Bouffier. Auf Länderebene gebe es dann keine Möglichkeit, zum Beispiel eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen fortzuführen. Es müsse jedoch auch weiterhin eine Möglichkeit geben, vulnerable Gruppen vor Corona-Infektionen zu schützen. Dafür bräuchten wir eine Rechtsgrundlage für Basis-Schutzmaßnahmen. Dafür kann nur der Bund sorgen, erklärte der Ministerpräsident.

Vorsicht und besonnen bleiben

Abschließend unterstrich Bouffier: Es ist gut, dass die Expertenkommission die Einschätzung abgibt, dass die Omikron-Welle überschritten ist und wir aufgrund der leichten Verläufe den Menschen nun auch wieder Freiheit zurückgeben können. Wir müssen aber weiterhin vorsichtig und besonnen bleiben. Die Öffnungsschritte dürfen nicht vergessen lassen, dass wir in einer Pandemie mit einem hochansteckenden Virus leben.

Fotooben: ©2021 Pixabay / Volker Watschounek

Weitere Nachrichten zum Coronavirus lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

Diskutieren Sie mit

Diskutieren Sie mit

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.