Ab dem 12. Dezember gibt es auf dem Luisenplatz allenfalls alkoholfreien Glühwein, Würstchen und andere Kleinigkeiten zum Schnabulieren – wohlgemerkt mit Sicherheitsabstand.
Morgens im Berufsverkehr steigen Autofahrer kurz aus, um Fotos zu machen und ab vormittags ist der Platz so belebt wie selten. Die Lichtinstallation der Fa. Boehlke ist ein echter Magnet. Von der Abenddämmerung an geht manches Fotomotiv nur mit anstellen. Die Menschenansammlungen geben Grund zur Sorge. Daher hat der Krisenstab der Landeshauptstadt heute per Allgemeinverfügung verfügt, dass auf dem Luisenplatz inklusive der Bushaltestelle bis zum Ende der Lichtinstallation am 6. Januar täglich von 16:00 bis 23:00 Uhr eine Maskenpflicht gilt. Außerdem wird der Konsum und Ausschank von Glühwein – alkoholhaltiger Getränke – in dieser Zeit untersagt.
Bereits seit Längerem untersagt eine Landesverordnung den Alkoholkonsum zwischen 23:00 und 6:00 Uhr im öffentlichen Raum in ganz Hessen und damit auch in Wiesbaden.
Landesverodnung gilt auch in Wiesbaden
Die vergangenen Tage haben gezeigt, dass die AHA -Regeln vor Ort nicht immer eingehalten wurden. Das gilt insbesondere für den Mindestabstand. Die Stadt greift deshalb die Landesvorgabe für besonders frequentierte Flächen auf und um. In der aktuellen Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes steht: Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen während des Aufenthaltes auf stark frequentierten Verkehrswegen, Plätzen und Flächen unter freiem Himmel, sofern dort eine durchgängige Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht sichergestellt werden kann.
Essen, Rauchen, Trinken
Die Masken dürfen zum Essen, Rauchen und Trinken, mit Ausnahme alkoholhaltiger Getränke, kurz abgenommen werden; vorausgesetzt, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen, die nicht zum eigenen oder einem weiteren Hausstand gehören und insgesamt die Höchstzahl von fünf Personen nicht überschreiten, nicht dauerhaft unterschritten wird. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Maskenpflicht in der Innenstadt
Bereits seit Sonntag, 15. November, gilt in Wiesbaden eine Maskenpflicht in der Innenstadt-Fußgängerzone, auf dem Bahnhofsplatz und im Bereich des Berufsschulzentrums (wir berichteten).
Bildergalerie Lusienplatz

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