Zweimal geimpft und geboostert? Da kann doch nichts passieren? Auch Sie müssen unter Umständen in Quarantäne. Was gilt, auch wenn der Anruf ausbleibt?
Nicht der Anruf, sondern das Testergebnis zählt. Bei den steigenden Infektionszahlen ist es nahezu unmöglich geworden, die Frequenz der Telefonanrufe aufrecht zu erhalten. Das Wiesbadener Gesundheitsamt passt daher sein Vorgehen bei der Kontaktaufnahme mit Infektionsfällen an.
Nicht jeder Infizierte wird angerufen
Das Containment-Management der Stadt hat seine Prozesse der aktuellen Situation angepasst. Sind Sie beispielsweise 20 Jahre alt, werden Sie nicht mehr zwingend vom Gesundheitsamt angerufen, nachdem Sie vom Labor unterrichtet wurden, dass PCR-Testergebnis Positiva ausgefallen ist. Das Gesundheitsamt konzentriert sich auf zwei Personengruppen: telefonisch kontaktiert werden insbesondere Kinder unter fünf Jahren sowie Menschen über 60 Jahre. Das bedeutet jetzt nicht, dass Sie wieder alles dürfen. Nein, die Pflicht zur Absonderung ergibt aus der aktuell geltenden Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV). Das heißt, dass sie sich nach Erhalt eines positiven PCR-Testergebnisses, zum Beispiel durch die Teststelle/das Labor oder den Hausarzt, unmittelbar häuslich absondern müssen. Personen, die gemeinsam mit einem bestätigten Corona-Fall in einem Haushalt leben und nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen sich ebenfalls häuslich absondern.
Corona-Test und Quarantäne
Wo kann ich mich testen lassen?
Eine Übersicht der Testzentren und ihrer Angebote im Stadtgebiet finden Sie hier.
Der Antigen-Test (Selbsttest/Schnelltest) ist positi und nun?
Nach einem positiven Antigen-Test (Selbsttest/Schnelltest) sind Sie verpflichtet, unmittelbar einen PCR-Test durchführen zu lassen. Bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt, sind Sie verpflichtet, sich abzusondern.
Wo erhalte ich einen PCR-Test?
Ein PCR-Test kann durch eine Ärztin oder einen Arzt sowie an einer Teststelle, die PCR-Tests anbietet, durchgeführt werden. Verschiedene Angebote im Stadtgebiet finden Sie hier.
Infiziert, wie lange muss ich in Quarantäne?
Personen, die ein positives PCR-Testergebnis erhalten haben, müssen sich für 14 Tage häuslich absondern. Der Tag des ersten Tests (z. B. Abstrich Antigen-Test oder Abstrich PCR-Test) wird dabei als Tag 0 gezählt. Verkürzungen der Absonderung sind nur in wenigen Fällen möglich.
Mein Antigen-Test war positiv, der PCR-Tests ist negativ. Was ist zu tun?
Ihre Quarantäne endet mit dem Vorliegen des negativen PCR-Tests automatisch. In diesem Fall erhalten Sie keine weitere Nachricht oder telefonische Information durch das Gesundheitsamt. Die Übermittlung des negativen PCR-Befundes an das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
Doppelt geimpft, muss ich mit positiven Schnelltest/ Selbsttest/ PCR-Test in Quarantäne?
Ja. Alle Personen bei denen ein positives Testergebnis (Schnelltest/ Selbsttest) vorliegt müssen in Quarantäne. Bestätigt der PCR-Test die Infektion, gelten die Absonderungsregeln (siehe 2.1.). Ist der PCR-Test negativ, endet die Quarantäne (siehe 2.3).
Positiv. Wie kann ich meine Quarantäne beenden?
Die Quarantäne dauert 14 Tage und endet ohne weiteren Test automatisch, sofern keine akuten Symptome (z. B. Fieber) mehr vorliegen. In diesem Fall erhalten Sie keine weitere Nachricht oder telefonische Information durch das Gesundheitsamt. Die Übermittlung eines negativen Testnachweises ist nach einer 14-tägigen Quarantäne nicht notwendig.
Vollständig geimpft und infizierte Person? Quarantäne abkürzen?
Wenn Sie vollständig im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung geimpft und seit mindestens 48 Stunden symptomfrei bzw. durchgehend asymptomatisch sind, dann kann die Quarantäne verkürzt werden. Hierzu ist ein negativer PCR-Test notwendig, der frühestens am 5. Tag der Quarantäne durchgeführt werden darf.
Muss ich einen negativen Testnachweis zur Verkürzung der Quarantäne an das Gesundheitsamt schicken?
Nein. Sie sind verpflichtet, den negativen Testnachweis für eine weitere Woche nach Ablauf der ursprünglichen Quarantänezeit aufzubewahren und auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorzulegen. Bitte beachten Sie: Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter 6 Jahren oder Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gelten abweichende Regelungen!
Ist eine Verkürzung der Quarantäne als infizierte und ungeimpfte Person möglich?
Nein. Es besteht für Sie keine Möglichkeit, den Quarantänezeitraum zu verkürzen.
Nach der 14-tägigen Quarantäne weiterhin positiv ohne Symptome. Was ist zu tun?
Bestehen keine akuten Symptome (z. B. Fieber) mehr, wird keine weitergehende Quarantäne angeordnet oder verlängert. Es ist zwischenzeitlich bekannt, dass PCR-Tests über Wochen hinweg noch positive Resultate zeigen, die jedoch nicht mit Ansteckungsfähigkeit gleichzusetzen sind.
Liegt die Infektion bereits länger zurück (z. B. 3 Monate), entscheidet das Gesundheitsamt, ob es sich gegebenenfalls um eine Reinfektion handelt. 5
14-Tage Quarantänen der einen PCR-Test bleibt positiv und ich habe akute Symptome. Was ist zu tun?
Bestehen weiterhin akute Symptome (z. B. Fieber), bitten wir Sie darum, sich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen (E-Mail: pandemie2020@wiesbaden.de). (Auszug aus dem FAQ Dokument der Stadt)
Andere FAQ
Wichtige Fragen und Antworten zu den Quarantäneregelungen, zu Freitestungen oder zum Erhalt von relevanten Bescheinigungen beantwortet das Gesundheitsamt in einem umfangreichen FAQ-Dokument. Das Dokument ist online auf wiesbaden.de/coronavirusabrufbar und kann dort heruntergeladen und geteilt werden.
Corona-Regeln
Foto oben pixabay / janeb13
Archivfoto oben: ©2020 Volker Watschounek
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